Ohne Haftpflichtversicherung wird kein Fahrzeug zugelassen. Früher lag dafür eine Doppelkarte aus Papier auf dem Schalter, heute genügt eine siebenstellige Kombination aus Ziffern und Buchstaben: die elektronische Versicherungsbestätigung, kurz eVB. Der Versicherer erzeugt sie und stellt sie in einem zentralen Verfahren der Versicherungswirtschaft bereit. Die Zulassungsbehörde ruft mit der Nummer die hinterlegten Angaben ab und sieht, welches Unternehmen für welches Fahrzeug einsteht.
Der Ablauf ist deshalb kurz. Der Kunde beantragt eine Versicherung, erhält die Nummer per Mail oder telefonisch, nimmt sie mit zur Zulassungsstelle und bekommt sein Kennzeichen. Verwendet wird sie nicht nur bei der Neuzulassung, sondern ebenso bei Umschreibung, Halterwechsel und Wiederzulassung eines abgemeldeten Fahrzeugs. Die Bestätigung ist zeitlich begrenzt gültig und verfällt, wenn sie nicht genutzt wird; sie gilt außerdem für einen Vorgang und nicht dauerhaft für ein Fahrzeug.
Warum die Nummer im Innendienst Arbeit macht
Im Tagesgeschäft ist die eVB fast immer eilig. Der Kunde steht bereits bei der Zulassungsstelle oder hat einen Termin in der nächsten Stunde, und die Angaben zum Fahrzeug sind unvollständig. Zwei Punkte sind dann wichtig: Die Bestätigung wird für einen bestimmten Halter ausgestellt, und sie lässt sich zurückziehen, solange das Fahrzeug noch nicht zugelassen ist. Kommt der Antrag nicht zustande, etwa weil die Risikoprüfung ihn ablehnt, gehört das Zurückziehen zum ordentlichen Abschluss des Vorgangs. Nach der Zulassung ist der Weg umgekehrt: Dann endet der Schutz nicht ohne Weiteres, und bei Beendigung des Vertrags geht eine Anzeige an die Zulassungsstelle, die das Fahrzeug außer Betrieb setzen kann.
Bestätigung ist noch kein Vertrag
Der häufigste Irrtum: Wer die Nummer hat, halte damit bereits seinen Versicherungsvertrag in der Hand. Das trifft nicht zu. Die eVB ist die Zusage des Versicherers, dass er Versicherungsschutz gewährt, und damit die Grundlage für vorläufige Deckung ab der Zulassung. Der Vertrag selbst kommt erst mit der Annahme des Antrags zustande; angenommen wird er nicht automatisch. Bis dahin sind auch Kaskoumfang, Selbstbeteiligung und Beitrag nicht endgültig festgelegt, denn die Bestätigung sagt nichts über sie aus. Zweiter Irrtum: Die Nummer ist keine Versicherungsnummer und keine Police, sondern ein Schlüssel zu einem Datensatz, der nach dem Zulassungsvorgang seine Aufgabe erfüllt hat. In welchen Jahresrhythmus dieser Vorgang fällt und warum der November in der Kraftfahrtabteilung der härteste Monat ist, beschreibt die Darstellung zur Arbeit in der Kfz-Versicherung.
Dieser Begriff gehört zum Arbeitsalltag der Kaufleute für Versicherungen und Finanzen. Was der Beruf sonst verlangt, steht in der Ausbildung; was er zahlt, im Gehaltsvergleich.