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Lexikon

Die Fachbegriffe der Versicherung, erklärt

Obliegenheit, Komposit, Regress, Subsidiarität: Wörter, die außerhalb der Branche niemand benutzt und die innerhalb als bekannt vorausgesetzt werden. Hier steht zu jedem eine Definition in einem Satz und darunter die Erklärung in drei Absätzen – sachlich, mit Paragraf, ohne Verkaufston.

164 Begriffe, alphabetisch geordnet.

A

6
Abschlusskosten (auch: Abschluss- und Vertriebskosten)
Die Aufwendungen, die einem Versicherer beim Zustandekommen eines Vertrags entstehen, vor allem die Vergütung des Vermittlers.
Abtretung (auch: Zession)
Die Übertragung einer Forderung vom bisherigen Gläubiger auf einen anderen durch Vertrag zwischen beiden.
Aktuar (auch: Versicherungsmathematiker)
Ein Versicherungsmathematiker, der Tarife kalkuliert, Rückstellungen bewertet und die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen beurteilt.
Allgemeine Versicherungsbedingungen (auch: AVB, Versicherungsbedingungen, Bedingungswerk)
Die vorformulierten Vertragsbedingungen eines Versicherers, die den Inhalt des Versicherungsschutzes festlegen und rechtlich Allgemeine Geschäftsbedingungen sind.
Anfechtung
Die Erklärung, mit der ein Vertrag wegen arglistiger Täuschung oder eines Irrtums rückwirkend beseitigt wird.
Ausschließlichkeitsvertreter (auch: Einfirmenvertreter)
Selbständiger Versicherungsvertreter, der ausschließlich für ein Versicherungsunternehmen vermittelt und für den dieses Unternehmen die uneingeschränkte Haftung übernimmt.

B

16
BaFin (auch: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
Die deutsche Allfinanzaufsicht über Banken, Versicherer und Wertpapierhandel, die auch über die Erlaubnis zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts entscheidet.
Beitragsanpassung
Die Änderung des Beitrags während der laufenden Vertragszeit nach den Regeln des Gesetzes oder der vereinbarten Bedingungen.
Beitragsfreistellung (auch: beitragsfreie Versicherung, Prämienfreistellung)
Die Umwandlung eines Versicherungsvertrags in einen Vertrag ohne weitere Beitragszahlung bei entsprechend herabgesetzter Leistung.
Beratungsdokumentation (auch: Beratungsprotokoll)
Die schriftliche Wiedergabe von Anlass, Wünschen, Rat und Begründung eines Beratungsgesprächs, die der Vermittler dem Kunden in Textform übermittelt.
Beratungspflicht
Die Pflicht von Versicherer und Vermittler, den Kunden anlassbezogen zu befragen, zu beraten und den erteilten Rat zu begründen.
Berufshaftpflichtversicherung (auch: Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, Vermögensschaden-Haftpflicht, Berufshaftpflicht)
Eine Haftpflichtversicherung für Ansprüche aus der Ausübung eines bestimmten Berufs, die in den beratenden Berufen vor allem reine Vermögensschäden deckt.
Berufsunfähigkeitsversicherung (auch: BU-Versicherung)
Eine Versicherung, die eine vereinbarte Rente zahlt, wenn die versicherte Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben kann.
Bestand
Die Gesamtheit der Versicherungsverträge, die ein Vermittler betreut oder ein Versicherungsunternehmen führt.
Bestandssanierung (auch: Sanierung, Bestandsbereinigung)
Das gezielte Bereinigen schadenbelasteter Verträge eines Bestands durch Beitragserhöhung, Selbstbehalt, Bedingungsänderung oder Kündigung.
Bestandsübertragung
Die Übertragung eines Versicherungsbestands auf einen anderen Träger, zwischen Versicherungsunternehmen nur mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde möglich.
Betriebliche Altersversorgung (auch: bAV, Betriebsrente)
Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung, die ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten aus Anlass des Arbeitsverhältnisses zusagt.
Betriebshaftpflichtversicherung (auch: Betriebshaftpflicht, BHV)
Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden, die einem Dritten aus dem Betrieb eines Unternehmens entstehen.
Betriebsunterbrechungsversicherung (auch: Ertragsausfallversicherung)
Eine Versicherung, die nach einem versicherten Sachschaden den entgangenen Betriebsgewinn und die weiterlaufenden Kosten eines Unternehmens ersetzt.
Bezugsrecht (auch: Bezugsberechtigung)
Die Bestimmung des Versicherungsnehmers, wer die Leistung aus dem Vertrag erhalten soll.
Bruttobeitrag (auch: Tarifbeitrag, Bruttoprämie)
Der Beitrag einschließlich aller Zuschläge für Kosten und Sicherheit, wie ihn der Tarif eines Versicherers ausweist.
Bruttopolice
Ein Versicherungsvertrag, bei dem die Abschluss- und Vertriebskosten bereits im laufenden Beitrag einkalkuliert sind.

C

3
Courtage
Die Vergütung, die ein Versicherungsmakler vom Versicherungsunternehmen für die Vermittlung und die laufende Betreuung eines Vertrags erhält.
Courtagezusage
Die Vereinbarung zwischen einem Versicherungsunternehmen und einem Makler über Höhe, Fälligkeit und Rückforderung der Courtage.
Cyberversicherung
Eine Deckung für die wirtschaftlichen Folgen von Angriffen auf die Informationstechnik eines Betriebes, die eigene Kosten, Ansprüche Dritter und Krisenhilfe zusammenfasst.

D

10
Deckung (auch: Versicherungsschutz, Deckungsschutz)
Der Umfang des Schutzes, den ein Versicherungsvertrag für ein bestimmtes Risiko tatsächlich gewährt.
Deckungsnote (auch: Deckungsbestätigung, Cover Note)
Eine schriftliche Bestätigung, die vor Ausfertigung des Versicherungsscheins vorläufigen Versicherungsschutz zu den vereinbarten Eckpunkten belegt.
Deckungsrückstellung (auch: Alterungsrückstellung)
Der Betrag, den ein Versicherer für einen Vertrag zurückstellt, um seine künftigen Verpflichtungen daraus erfüllen zu können.
Deckungssumme (auch: Deckungssummen, Haftungshöchstsumme)
Der Höchstbetrag, mit dem ein Haftpflichtversicherer für einen Versicherungsfall einsteht.
Direktanspruch (auch: Direktklagerecht)
Das Recht eines Geschädigten, seinen Schadensersatz unmittelbar beim Haftpflichtversicherer des Schädigers geltend zu machen.
Direktversicherung
Ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung, bei dem der Arbeitgeber eine Lebensversicherung auf das Leben des Beschäftigten abschließt und diesen bezugsberechtigt macht.
Doppelversicherung (auch: Mehrfachversicherung)
Der Fall, dass dasselbe Interesse gegen dieselbe Gefahr bei mehreren Versicherern versichert ist und die Summen den Versicherungswert übersteigen.
D&O-Versicherung (auch: Organhaftpflichtversicherung, Managerhaftpflicht)
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für die persönliche Haftung von Organmitgliedern und leitenden Angestellten eines Unternehmens.
Dunkelverarbeitung (auch: Dunkelbearbeitung, Dunkelquote)
Die vollständig maschinelle Bearbeitung eines Geschäftsvorfalls vom Eingang bis zur Buchung, ohne dass ein Mensch eingreift.
Dynamik (auch: Dynamisierung, Beitragsdynamik)
Eine im Vertrag vereinbarte regelmäßige Erhöhung von Beitrag und Leistung, die ohne erneute Risikoprüfung wirksam wird.

E

5
EIOPA (auch: Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung)
Die europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung mit Sitz in Frankfurt am Main.
Elementarschadenversicherung (auch: Elementarversicherung, Erweiterte Elementardeckung)
Ein Zusatzbaustein zur Gebäude- oder Hausratversicherung, der Schäden durch Naturgefahren wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben oder Schneedruck abdeckt.
Entgeltumwandlung (auch: Gehaltsumwandlung)
Die Umwandlung künftiger Entgeltansprüche in eine wertgleiche Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung, auf die Beschäftigte einen gesetzlichen Anspruch haben.
Erlaubnis nach § 34d GewO
Die gewerberechtliche Zulassung, die selbständige Versicherungsvermittler und Versicherungsberater vor Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der Industrie- und Handelskammer einholen müssen.
eVB-Nummer (auch: elektronische Versicherungsbestätigung)
Eine siebenstellige Kennung, mit der ein Kfz-Versicherer der Zulassungsstelle elektronisch bestätigt, dass für ein Fahrzeug Versicherungsschutz gewährt wird.

G

8
GDV (auch: Gesamtverband der Deutschen Versicherer)
Der Branchenverband der deutschen Versicherer, der die Interessen der Mitgliedsunternehmen vertritt und unverbindliche Musterbedingungen veröffentlicht.
Gebündelte Versicherung (auch: Bündelversicherung)
Mehrere rechtlich selbständige Versicherungsverträge, die in einem einzigen Dokument zusammengefasst sind.
Gefahrerhöhung
Eine nachträgliche Änderung der Umstände, die das versicherte Risiko dauerhaft und erheblich über das bei Vertragsschluss zugrunde gelegte Maß hebt.
Gemeiner Wert
Der Verkaufswert, der sich für eine Sache noch erzielen lässt, insbesondere als Altmaterial oder Restbestand.
Gleitende Neuwertversicherung (auch: Gleitender Neuwert, Wert 1914, Mark 1914, Gleitneuwertfaktor)
Ein Verfahren der Wohngebäudeversicherung, das die Versicherungssumme im Baupreisniveau von 1914 festhält und jährlich auf die heutigen Baukosten hochrechnet.
Gliedertaxe
Tabelle in den Unfallbedingungen, die für den Verlust oder die Funktionsunfähigkeit einzelner Körperteile feste Invaliditätsgrade festlegt.
Großrisiko (auch: Großrisiken)
Ein Risiko, das § 210 VVG von den Beschränkungen der Vertragsfreiheit ausnimmt, weil der Versicherungsnehmer den Schutz des Gesetzes nicht braucht.
Gruppenversicherung (auch: Kollektivversicherung, Gruppenvertrag)
Ein Vertrag, den ein Arbeitgeber, Verband oder Verein als Versicherungsnehmer für seine Beschäftigten oder Mitglieder abschließt.

H

6
Haftpflichtversicherung (auch: Haftpflicht)
Versicherung, die begründete Schadenersatzansprüche Dritter gegen den Versicherungsnehmer erfüllt und unbegründete Ansprüche abwehrt.
Hauptfälligkeit (auch: Hauptfälligkeitstermin)
Der jährlich wiederkehrende Termin, zu dem der Beitrag für eine neue Versicherungsperiode fällig wird.
Hausratversicherung (auch: Hausrat)
Eine Sachversicherung für die beweglichen Gegenstände eines Haushalts, die bei Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl den Wiederbeschaffungswert ersetzt.
Hinweis- und Informationssystem (auch: HIS)
Eine gemeinsame Datei der Versicherungswirtschaft, in der auffällige Sachverhalte aus Anträgen und Schadenfällen gespeichert werden.
Höchstrechnungszins (auch: Garantiezins, Rechnungszins)
Der aufsichtsrechtlich festgelegte Höchstsatz, mit dem ein Lebensversicherer die Deckungsrückstellung eines Vertrags verzinsen darf.
Honorarberatung
Eine Beratung über Versicherungen, die der Kunde selbst bezahlt und für die der Beratende keine Vergütung von einem Versicherer erhält.

I

2
IDD (auch: Versicherungsvertriebsrichtlinie, Insurance Distribution Directive)
Die europäische Versicherungsvertriebsrichtlinie setzt einheitliche Regeln für Beratung, Weiterbildung und Information beim Verkauf von Versicherungen.
Inkasso (auch: Beitragseinzug, Prämieninkasso)
Der Einzug der Beiträge durch den Versicherer oder einen dazu bevollmächtigten Vermittler, einschließlich der Bearbeitung von Rückständen.

K

11
Karenzzeit (auch: Karenzfrist, Leistungsaufschub)
Ein vereinbarter Zeitraum nach dem Eintritt des Versicherungsfalls, für den noch keine Leistung gezahlt wird.
Kaskoversicherung (auch: Fahrzeugversicherung)
Eine freiwillige Sachversicherung für das eigene Fahrzeug, die als Teilkasko einzelne Gefahren und als Vollkasko zusätzlich den selbst verursachten Unfall abdeckt.
Kautionsversicherung (auch: Bürgschaftsversicherung, Avalversicherung)
Übernahme von Bürgschaften durch einen Versicherer, die ein Unternehmen sonst als Aval bei seiner Bank einkaufen müsste.
Kfz-Haftpflichtversicherung (auch: Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung)
Die gesetzlich vorgeschriebene Versicherung, die Schäden ersetzt, die mit dem Gebrauch eines Fahrzeugs anderen zugefügt werden.
Komposit (auch: Kompositversicherung, Komposit-Geschäft)
Sammelbezeichnung für alle Versicherungszweige außerhalb von Leben und Kranken, also für die Schaden- und Unfallversicherung.
Kostenquote (auch: Kostensatz, Expense Ratio)
Das Verhältnis der Abschluss- und Verwaltungsaufwendungen zu den verdienten Beiträgen einer Periode.
Krankenversicherung
Versicherung, die die Kosten der Behandlung von Krankheiten trägt und in Deutschland als gesetzliche oder als private Absicherung besteht.
Krankenzusatzversicherung (auch: Zusatzversicherung, Krankenzusatz)
Private Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung für Leistungen, die die Kasse nicht oder nur teilweise übernimmt.
Kreditversicherung (auch: Warenkreditversicherung, Delkredereversicherung)
Versicherung gegen den Ausfall von Forderungen, vor allem aus Lieferungen und Leistungen auf Ziel.
Kulanz (auch: Kulanzleistung, Kulanzzahlung)
Eine Leistung des Versicherers, die er ohne rechtliche Verpflichtung erbringt, um einen Fall im Sinne der Kundenbeziehung abzuschließen.
Kündigung nach dem Versicherungsfall (auch: Schadenkündigung)
Das Recht beider Vertragsparteien, einen Schadenversicherungsvertrag nach einem Versicherungsfall vorzeitig zu beenden.

L

2
Lebensversicherung
Personenversicherung, die eine vereinbarte Summe oder Rente auszahlt, wenn die versicherte Person stirbt oder einen bestimmten Zeitpunkt erlebt.
Leistungsfreiheit
Der Zustand, in dem der Versicherer eine an sich gedeckte Leistung wegen eines Fehlverhaltens ganz oder teilweise nicht erbringen muss.

M

5
Mahnverfahren nach § 38 VVG (auch: qualifizierte Mahnung)
Die qualifizierte Mahnung bei Verzug mit einer Folgeprämie, die dem Versicherer nach Fristablauf Leistungsfreiheit und ein Kündigungsrecht eröffnet.
Maklermandat (auch: Maklervollmacht)
Die Vollmacht, mit der ein Kunde seinen Versicherungsmakler gegenüber den Versicherern legitimiert, seine Verträge zu verwalten und Erklärungen abzugeben.
Maklervertrag
Der Vertrag zwischen Kunde und Versicherungsmakler, der den Makler zur Interessenwahrung, zur Beratung und zur laufenden Betreuung verpflichtet.
Mehrfachagent
Versicherungsvertreter, der für mehrere Versicherungsunternehmen gleichzeitig vermittelt und dafür eine eigene gewerberechtliche Erlaubnis benötigt.
Mitverschulden (auch: Mitverursachung)
Der eigene Verursachungsbeitrag des Geschädigten, der seinen Schadensersatzanspruch mindert oder ganz entfallen lässt.

N

6
Nachhaftung (auch: Nachdeckung, Nachmeldefrist)
Der Versicherungsschutz für Ansprüche, die erst nach dem Ende des Vertrags erhoben werden, aber auf einer Pflichtverletzung aus der Vertragszeit beruhen.
Nachtrag (auch: Nachtragspolice, Nachtrag zum Versicherungsschein)
Die Urkunde, mit der ein Versicherer eine Änderung des laufenden Vertrags bestätigt und den bestehenden Versicherungsschein ergänzt.
Nettobeitrag (auch: Risikobeitrag)
Der Teil des Beitrags, der rechnerisch allein die erwarteten Leistungen trägt und in der Lebensversicherung zusätzlich den Sparanteil enthält.
Nettopolice (auch: Nettotarif)
Ein Versicherungsvertrag ohne einkalkulierte Abschlusskosten, bei dem der Kunde die Vergütung des Vermittlers gesondert vereinbart und zahlt.
Neuwert
Der Betrag, der aufzuwenden ist, um eine Sache gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand zu beschaffen oder wiederherzustellen.
Notlagentarif
Der Tarif der privaten Krankenversicherung, in dem ein Versicherungsnehmer als versichert gilt, solange sein Vertrag wegen Beitragsrückstands ruht.

O

1
Obliegenheit (auch: Obliegenheiten)
Eine Verhaltensregel aus dem Versicherungsvertrag, deren Verletzung den Versicherungsschutz ganz oder teilweise kosten kann.

P

9
Pensionsfonds
Eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die betriebliche Altersversorgung im Kapitaldeckungsverfahren erbringt und dabei nicht für alle Leistungsfälle versicherungsförmige Garantien zusagen darf.
Pensionskasse
Ein rechtlich selbständiges Lebensversicherungsunternehmen, das ausschließlich betriebliche Altersversorgung betreibt und den Versicherten einen eigenen Rechtsanspruch gewährt.
Pflegezusatzversicherung
Eine private Versicherung, die die Lücke zwischen den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den tatsächlichen Kosten der Pflege verringern soll.
Pflichtversicherung (auch: gesetzliche Versicherungspflicht)
Eine Versicherung, zu deren Abschluss eine Rechtsvorschrift verpflichtet, meist zum Schutz möglicher Geschädigter.
Prämie (auch: Beitrag)
Das Entgelt, das der Versicherungsnehmer für die Übernahme des Risikos schuldet und aus dem der Versicherer Schäden, Kosten und Rückstellungen bestreitet.
Privathaftpflichtversicherung (auch: Privathaftpflicht, Private Haftpflichtversicherung)
Haftpflichtversicherung für Schäden, die der Versicherungsnehmer als Privatperson einem Dritten zufügt.
Produktinformationsblatt (auch: PIB)
Eine kurze, vorgeschriebene Übersicht über die wesentlichen Merkmale eines Versicherungsprodukts, die Verbraucher vor dem Vertragsschluss erhalten.
Progression (auch: Progressive Invaliditätsstaffel)
Vereinbarung in der Unfallversicherung, nach der die Leistung ab einem bestimmten Invaliditätsgrad überproportional ansteigt.
Provision
Die erfolgsabhängige Vergütung eines Versicherungsvertreters für die Vermittlung und die Betreuung von Versicherungsverträgen.

Q

2
Quotelung
Die anteilige Kürzung der Versicherungsleistung, wenn der Versicherungsnehmer grob fahrlässig gehandelt hat.
Quotenvorrecht (auch: Befriedigungsvorrecht)
Der Vorrang des Versicherungsnehmers bei der Verteilung einer Ersatzleistung, wenn sein Schaden nur teilweise gedeckt war.

R

15
Rechtsschutzversicherung (auch: Rechtsschutz)
Versicherung, die die Kosten der Wahrnehmung rechtlicher Interessen trägt, soweit der vereinbarte Leistungsbereich sie erfasst.
Regionalklasse
Die Einstufung eines Zulassungsbezirks nach der dort beobachteten Schadenbilanz, die als Faktor in den Kraftfahrtbeitrag eingeht.
Regress
Der Rückgriff des Versicherers auf denjenigen, der den Schaden verursacht hat, nachdem der Versicherer seinen Kunden entschädigt hat.
Restwert
Der Betrag, der sich für ein beschädigtes Fahrzeug oder eine beschädigte Sache in ihrem Zustand nach dem Schaden noch erzielen lässt.
Rettungskosten (auch: Schadenabwendungskosten, Schadenminderungskosten)
Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer zur Abwendung oder Minderung eines Schadens macht und die der Versicherer zu erstatten hat.
Riester-Rente (auch: Riesterrente)
Eine private Altersvorsorge, die der Staat über Zulagen und einen Sonderausgabenabzug fördert und die im Alter als lebenslange Rente ausgezahlt wird.
Risikoausschluss (auch: Ausschluss, Deckungsausschluss)
Eine Bestimmung der Versicherungsbedingungen, die bestimmte Gefahren, Sachen oder Ursachen von vornherein aus dem Versicherungsschutz herausnimmt.
Risikolebensversicherung (auch: Risiko-Lebensversicherung, Todesfallversicherung)
Lebensversicherung, die allein für den Todesfall eine Summe zahlt und keinen Sparanteil aufbaut.
Risikoprüfung (auch: Risikoprüfung im Antrag, Underwriting)
Die Prüfung eines beantragten Risikos vor Vertragsschluss darauf, ob und zu welchen Bedingungen es in den Bestand aufgenommen wird.
Risikozuschlag (auch: Beitragszuschlag)
Ein Aufschlag auf den Tarifbeitrag für ein Risiko, das nach der Prüfung vom kalkulierten Normalfall nach oben abweicht.
Rückkaufswert
Der Betrag, den ein Lebensversicherer bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags an den Versicherungsnehmer auszahlt.
Rücktritt
Die einseitige Erklärung, mit der sich der Versicherer vom Vertrag löst, weil der Kunde die Anzeigepflicht verletzt oder die erste Prämie nicht gezahlt hat.
Rückversicherung (auch: Rückversicherer, Reassekuranz)
Die Versicherung eines Versicherers, der einen Teil der von ihm übernommenen Risiken gegen Beteiligung an den Beiträgen weitergibt.
Rückwärtsversicherung (auch: Rückwärtsdeckung)
Ein Vertrag, dessen Versicherungsschutz auf einen Zeitpunkt vor dem Vertragsschluss zurückbezogen wird.
Rürup-Rente (auch: Basisrente)
Eine steuerlich geförderte private Altersvorsorge, die ausschließlich als lebenslange Rente ausgezahlt wird und weder beleihbar noch übertragbar ist.

S

15
Sachkundeprüfung (auch: Sachkundenachweis)
Die Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer, mit der die fachliche Eignung für die Vermittlung von und die Beratung über Versicherungen nachgewiesen wird.
Sachversicherung
Versicherung, die den Schaden an einer bestimmten Sache des Versicherungsnehmers ersetzt und dabei an den Wert dieser Sache gebunden bleibt.
Sachverständigenverfahren
Ein in den Versicherungsbedingungen geregeltes Verfahren, in dem zwei Sachverständige und ein Obmann die Höhe des Schadens verbindlich feststellen.
Schadenanzeige (auch: Schadenmeldung)
Die Mitteilung des Versicherungsnehmers an den Versicherer, dass ein Versicherungsfall eingetreten ist.
Schadenfreiheitsklasse (auch: SF-Klasse, Schadenfreiheitsrabatt)
Die Einstufung eines Kraftfahrtvertrags nach der Zahl der schadenfrei zurückgelegten Jahre, die über den Beitragssatz entscheidet.
Schaden-Kosten-Quote (auch: Combined Ratio)
Die Summe aus Schadenquote und Kostenquote, gemessen an den verdienten Beiträgen einer Periode.
Schadenminderungspflicht (auch: Rettungsobliegenheit, Schadenabwendungspflicht)
Die Aufgabe des Versicherungsnehmers, nach Eintritt des Versicherungsfalls nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen.
Schadenquote (auch: Schadensatz, Loss Ratio)
Das Verhältnis der Aufwendungen für Versicherungsfälle zu den verdienten Beiträgen einer Periode.
Selbstbeteiligung (auch: Selbstbehalt)
Der Betrag, den der Versicherungsnehmer bei jedem Schaden selbst trägt und den der Versicherer von der Entschädigung abzieht.
Serienschaden (auch: Serienschadenklausel, Serienschäden)
Mehrere Einzelschäden, die auf dieselbe Ursache zurückgehen und nach den Versicherungsbedingungen als ein Versicherungsfall gelten.
Sicherungsfonds (auch: Protektor, Medicator)
Eine gesetzlich vorgeschriebene Auffangeinrichtung, die die Verträge eines zahlungsunfähigen Lebens- oder Krankenversicherers weiterführt.
Solvency II (auch: Solvabilität II)
Das europäische Aufsichtsregime, das die Eigenmittel eines Versicherers an den tatsächlich eingegangenen Risiken misst.
Storno
Der vorzeitige Wegfall eines Versicherungsvertrags, der beim vermittelnden Vertrieb zur Rückbelastung bereits gezahlter Vergütung führen kann.
Stornohaftung
Die Pflicht eines Vermittlers, erhaltene Abschlussvergütung anteilig zurückzuzahlen, wenn der vermittelte Vertrag innerhalb der vereinbarten Haftungszeit endet.
Subsidiarität
Eine Klausel in den Versicherungsbedingungen, nach der ein Vertrag erst dann leistet, wenn kein anderer Versicherer für denselben Schaden eintritt.

T

6
Tätigkeitsschaden (auch: Bearbeitungsschaden, Tätigkeitsschäden, Bearbeitungsschäden)
Ein Schaden an einer fremden Sache, die ein Betrieb gerade bearbeitet, benutzt oder in Obhut hat, und der in den Grundbedingungen der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen ist.
Taxe (auch: Vereinbarter Versicherungswert)
Ein zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer vereinbarter fester Betrag, der als Versicherungswert gilt.
Teilungsabkommen
Eine Vereinbarung zwischen Versicherern, nach der Regressfälle mit einer festen Quote abgerechnet werden, ohne die Haftungsfrage im Einzelfall zu prüfen.
Totalschaden
Ein Schaden, bei dem eine Reparatur technisch unmöglich ist oder mehr kosten würde als die Wiederbeschaffung.
Transportversicherung
Versicherung der Güter auf dem Transportweg und der Haftung derjenigen, die den Transport ausführen.
Typklasse
Die Einstufung eines Fahrzeugmodells nach seiner Schadenbilanz, die als Faktor in den Kraftfahrtbeitrag eingeht.

U

5
Überschussbeteiligung
Die Beteiligung der Versicherten an den Überschüssen, die ein Lebens- oder Krankenversicherer über seine vorsichtige Kalkulation hinaus erwirtschaftet.
Überversicherung
Der Zustand, in dem die Versicherungssumme den Versicherungswert erheblich übersteigt, ohne dass dadurch eine höhere Entschädigung entsteht.
Unfallversicherung (auch: Private Unfallversicherung)
Summenversicherung, die nach einem Unfall vereinbarte Leistungen erbringt, vor allem bei dauerhaft bleibender Invalidität.
Unterstützungskasse (auch: U-Kasse)
Eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung der betrieblichen Altersversorgung, die auf ihre Leistungen förmlich keinen Rechtsanspruch gewährt und deshalb nicht der Versicherungsaufsicht unterliegt.
Unterversicherung
Der Zustand, in dem die Versicherungssumme erheblich unter dem Versicherungswert liegt, mit der Folge einer nur anteiligen Entschädigung.

V

23
VAG (auch: Versicherungsaufsichtsgesetz)
Das Versicherungsaufsichtsgesetz regelt, unter welchen Bedingungen ein Unternehmen Versicherungsgeschäft betreiben darf und wie es beaufsichtigt wird.
Verjährung
Der Zeitablauf, nach dem ein Anspruch zwar fortbesteht, vom Schuldner aber dauerhaft verweigert werden kann.
Vermittlerregister
Das öffentliche Verzeichnis aller in Deutschland registrierten Versicherungsvermittler und Versicherungsberater, geführt von den Industrie- und Handelskammern.
Versicherung auf Erstes Risiko (auch: Erstrisikoversicherung, Erstes Risiko, Erstrisikosumme)
Eine Vereinbarung der Sachversicherung, bei der die Versicherungssumme bewusst unter dem Gesamtwert liegt und nur als Höchstentschädigung wirkt.
Versicherung für fremde Rechnung (auch: Fremdversicherung)
Ein Vertrag, den der Versicherungsnehmer im eigenen Namen schließt, der aber das Interesse eines anderen schützt.
Versicherungsantrag (auch: Antrag)
Die auf den Abschluss eines Versicherungsvertrags gerichtete Erklärung des Kunden, die der Versicherer durch die Policierung annimmt.
Versicherungsberater
Gewerbetreibender, der nach § 34d Abs. 2 GewO gegen Honorar über Versicherungen berät und dafür keine Vergütung von einem Versicherer annehmen darf.
Versicherungsfall
Das in den Versicherungsbedingungen beschriebene Ereignis, mit dessen Eintritt die Leistungspflicht des Versicherers entsteht.
Versicherungsmakler
Gewerbetreibender, der die Vermittlung von Versicherungsverträgen im Auftrag des Kunden übernimmt, ohne von einem Versicherer damit betraut zu sein.
Versicherungsnehmer (auch: VN)
Der Vertragspartner des Versicherers, der die Prämie schuldet und die Rechte aus dem Vertrag ausübt.
Versicherungsombudsmann (auch: Ombudsmann für Versicherungen)
Eine anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle, die Streit zwischen Versicherungsnehmern und Versicherern ohne Gericht und ohne Kosten für den Beschwerdeführer klärt.
Versicherungsperiode
Der Zeitabschnitt, für den die Prämie bemessen ist und der nach dem Gesetz im Zweifel ein Jahr beträgt.
Versicherungsschein (auch: Police, Versicherungspolice)
Die Urkunde, mit der der Versicherer den Inhalt des geschlossenen Vertrags festhält und dem Versicherungsnehmer übermittelt.
Versicherungssumme
Der im Vertrag vereinbarte Betrag, der die Höchstleistung des Versicherers festlegt und in der Sachversicherung über die Unterversicherung entscheidet.
Versicherungstechnische Rückstellung
Ein Passivposten in der Bilanz eines Versicherers für Verpflichtungen aus Versicherungsverträgen, deren Höhe oder Fälligkeit noch nicht feststeht.
Versicherungsteuer
Eine Verkehrsteuer auf das Versicherungsentgelt, die der Versicherer mit dem Beitrag einzieht und für den Versicherungsnehmer abführt.
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (auch: VVaG, Gegenseitigkeitsverein)
Eine Rechtsform des Versicherungsunternehmens, bei der die Versicherungsnehmer zugleich Mitglieder des Vereins sind.
Versicherungsvermittlungsverordnung (auch: VersVermV, Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung)
Die Rechtsverordnung, die zu § 34d GewO die Einzelheiten von Sachkundenachweis, Weiterbildung, Berufshaftpflicht und Registereintrag regelt.
Vinkulation (auch: Sicherungsschein, Sperrvermerk)
Die Bindung eines Versicherungsvertrags zugunsten eines Kreditgebers, der Zahlungen freigeben muss und über Störungen des Vertrags informiert wird.
Vollmacht (auch: Vertretungsmacht)
Die Befugnis, im Namen eines anderen zu handeln, im Versicherungsgeschäft vor allem die Vertretungsmacht des Vermittlers gegenüber dem Versicherer.
Vorläufige Deckung (auch: Vorläufige Deckungszusage, Deckungszusage)
Ein eigenständiger, meist befristeter Versicherungsvertrag, der den Schutz schon vor dem Zustandekommen des Hauptvertrags herstellt.
Vorvertragliche Anzeigepflicht (auch: Anzeigepflicht, Anzeigeobliegenheit)
Die Pflicht des Antragstellers, alle ihm bekannten Gefahrumstände anzugeben, nach denen der Versicherer vor Vertragsschluss in Textform gefragt hat.
VVG (auch: Versicherungsvertragsgesetz)
Das Versicherungsvertragsgesetz regelt das Rechtsverhältnis zwischen Versicherer und Kunde vom Antrag über den Beitrag bis zur Leistung im Schadenfall.

W

5
Wartezeit (auch: Wartefrist)
Ein Zeitraum am Anfang des Vertrags, in dem der Schutz zwar besteht, für bestimmte Leistungen aber noch kein Anspruch geltend gemacht werden kann.
Weiterbildungspflicht
Die gesetzliche Pflicht, sich in jedem Kalenderjahr im Umfang von 15 Stunden fachlich weiterzubilden, wenn man an Vermittlung oder Beratung von Versicherungen mitwirkt.
Widerrufsrecht (auch: Widerruf)
Das Recht des Versicherungsnehmers, seine Vertragserklärung innerhalb einer gesetzlichen Frist ohne Angabe von Gründen in Textform zu widerrufen.
Wiederbeschaffungswert (auch: Wiederbeschaffungspreis)
Der Betrag, der aufzuwenden wäre, um ein gleichwertiges Fahrzeug in gleicher Ausstattung und gleichem Zustand am Markt zu erwerben.
Wohngebäudeversicherung (auch: Gebäudeversicherung, Verbundene Wohngebäudeversicherung)
Eine Sachversicherung für das Wohngebäude und seine fest verbundenen Bestandteile, die üblicherweise Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel in einem Vertrag zusammenfasst.

Z

3
Zeitwert
Der Neuwert einer Sache vermindert um den Betrag, der ihrem Alter und ihrer Abnutzung entspricht.
Zielmarkt (auch: Zielmarktbestimmung, Zielmarktkonzept)
Die Gruppe von Kunden, für deren Bedürfnisse ein Versicherungsprodukt konzipiert ist und an die es nach der Vertriebsstrategie des Anbieters verkauft werden soll.
Zillmerung (auch: gezillmerter Tarif)
Ein Rechenverfahren, das die Abschlusskosten eines Lebensversicherungsvertrags mit den ersten Beiträgen verrechnet.

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