Ein Wohngebäude steht länger, als irgendeine Zahl gültig bleibt. Wird die Versicherungssumme beim Abschluss in Euro festgeschrieben, ist sie nach zwanzig Jahren Baupreissteigerung zu niedrig, und im Schadenfall kürzt der Versicherer wegen Unterversicherung. Die gleitende Neuwertversicherung löst dieses Problem, indem sie die Summe gar nicht erst in heutigem Geld ausdrückt.
Bezugsgröße ist das Baupreisniveau des Jahres 1914 – ein Jahr vor den Geldentwertungen des zwanzigsten Jahrhunderts und deshalb als Rechengröße stabil. Der Gebäudewert wird in Mark dieses Jahres ermittelt, entweder über ein Wohnflächenmodell oder über eine ausführliche Bauwertberechnung, und dieser Wert 1914 steht im Versicherungsschein. Zur Beitragsberechnung und zur Entschädigung wird er mit einem jährlich veröffentlichten Anpassungsfaktor auf das aktuelle Niveau umgerechnet. Der Faktor wird aus Indexzahlen für Baupreise und für Baulöhne gebildet; steigen die Baukosten, steigen Summe und Beitrag im selben Schritt, ohne dass jemand den Vertrag anfassen muss.
Was der Kunde dafür bekommt
Die Gegenleistung ist der Verzicht auf den Unterversicherungseinwand. Ist die Summe nach den Vorgaben des Versicherers ermittelt worden, rechnet er im Schadenfall nicht nach, ob sie zum wirklichen Wert passt, und ersetzt den Neuwert, also die Wiederherstellung in gleicher Art und Güte. Das ist der eigentliche Grund, warum die Sparte fast vollständig nach diesem Verfahren arbeitet: Der Versicherer kauft sich mit der Automatik die Bewertungsstreitigkeiten nach dem Schaden ab.
Drei Missverständnisse
Der Wert 1914 ist kein historischer Kaufpreis und sagt nichts über das Baujahr. Auch ein Neubau von 2020 bekommt einen Wert 1914; die Zahl ist eine Umrechnungsgröße und keine Angabe zur Geschichte des Hauses.
Die Automatik ersetzt nicht die Meldung von Veränderungen. Der Faktor bildet Baupreise ab, nicht Anbauten, Dachausbauten oder eine neue Heizungsanlage. Wer umbaut und schweigt, hat einen zu niedrigen Wert 1914 im Vertrag, und der Verzicht auf den Einwand steht dann auf wackligem Grund.
Und der Verzicht selbst ist eine Leistung der Bedingungen, keine Folge des Gesetzes. Er hängt daran, dass die Summe nach dem vorgegebenen Verfahren zustande kam – eine geschätzte oder vom Kunden gewünschte Zahl trägt ihn nicht. An welcher Stelle diese Rechnung im Gebäudeschaden tatsächlich nachgeprüft wird, zeigt der Artikel zu Wohngebäude und Hausrat.
Dieser Begriff gehört zum Arbeitsalltag der Kaufleute für Versicherungen und Finanzen. Was der Beruf sonst verlangt, steht in der Ausbildung; was er zahlt, im Gehaltsvergleich.