Lexikon
Schaden und Regulierung
Der Teil des Berufs, in dem Geld fließt: wie ein Schaden angezeigt, geprüft, bewertet und bezahlt wird – und wer am Ende wem was erstattet.
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Begriffe in diesem Feld
- Abtretung (auch: Zession)
- Die Übertragung einer Forderung vom bisherigen Gläubiger auf einen anderen durch Vertrag zwischen beiden.
- Direktanspruch (auch: Direktklagerecht)
- Das Recht eines Geschädigten, seinen Schadensersatz unmittelbar beim Haftpflichtversicherer des Schädigers geltend zu machen.
- Doppelversicherung (auch: Mehrfachversicherung)
- Der Fall, dass dasselbe Interesse gegen dieselbe Gefahr bei mehreren Versicherern versichert ist und die Summen den Versicherungswert übersteigen.
- Gemeiner Wert
- Der Verkaufswert, der sich für eine Sache noch erzielen lässt, insbesondere als Altmaterial oder Restbestand.
- Gleitende Neuwertversicherung (auch: Gleitender Neuwert, Wert 1914, Mark 1914, Gleitneuwertfaktor)
- Ein Verfahren der Wohngebäudeversicherung, das die Versicherungssumme im Baupreisniveau von 1914 festhält und jährlich auf die heutigen Baukosten hochrechnet.
- Kulanz (auch: Kulanzleistung, Kulanzzahlung)
- Eine Leistung des Versicherers, die er ohne rechtliche Verpflichtung erbringt, um einen Fall im Sinne der Kundenbeziehung abzuschließen.
- Mitverschulden (auch: Mitverursachung)
- Der eigene Verursachungsbeitrag des Geschädigten, der seinen Schadensersatzanspruch mindert oder ganz entfallen lässt.
- Neuwert
- Der Betrag, der aufzuwenden ist, um eine Sache gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand zu beschaffen oder wiederherzustellen.
- Quotelung
- Die anteilige Kürzung der Versicherungsleistung, wenn der Versicherungsnehmer grob fahrlässig gehandelt hat.
- Quotenvorrecht (auch: Befriedigungsvorrecht)
- Der Vorrang des Versicherungsnehmers bei der Verteilung einer Ersatzleistung, wenn sein Schaden nur teilweise gedeckt war.
- Regress
- Der Rückgriff des Versicherers auf denjenigen, der den Schaden verursacht hat, nachdem der Versicherer seinen Kunden entschädigt hat.
- Restwert
- Der Betrag, der sich für ein beschädigtes Fahrzeug oder eine beschädigte Sache in ihrem Zustand nach dem Schaden noch erzielen lässt.
- Rettungskosten (auch: Schadenabwendungskosten, Schadenminderungskosten)
- Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer zur Abwendung oder Minderung eines Schadens macht und die der Versicherer zu erstatten hat.
- Sachverständigenverfahren
- Ein in den Versicherungsbedingungen geregeltes Verfahren, in dem zwei Sachverständige und ein Obmann die Höhe des Schadens verbindlich feststellen.
- Schadenanzeige (auch: Schadenmeldung)
- Die Mitteilung des Versicherungsnehmers an den Versicherer, dass ein Versicherungsfall eingetreten ist.
- Schadenminderungspflicht (auch: Rettungsobliegenheit, Schadenabwendungspflicht)
- Die Aufgabe des Versicherungsnehmers, nach Eintritt des Versicherungsfalls nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen.
- Selbstbeteiligung (auch: Selbstbehalt)
- Der Betrag, den der Versicherungsnehmer bei jedem Schaden selbst trägt und den der Versicherer von der Entschädigung abzieht.
- Serienschaden (auch: Serienschadenklausel, Serienschäden)
- Mehrere Einzelschäden, die auf dieselbe Ursache zurückgehen und nach den Versicherungsbedingungen als ein Versicherungsfall gelten.
- Subsidiarität
- Eine Klausel in den Versicherungsbedingungen, nach der ein Vertrag erst dann leistet, wenn kein anderer Versicherer für denselben Schaden eintritt.
- Tätigkeitsschaden (auch: Bearbeitungsschaden, Tätigkeitsschäden, Bearbeitungsschäden)
- Ein Schaden an einer fremden Sache, die ein Betrieb gerade bearbeitet, benutzt oder in Obhut hat, und der in den Grundbedingungen der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen ist.
- Taxe (auch: Vereinbarter Versicherungswert)
- Ein zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer vereinbarter fester Betrag, der als Versicherungswert gilt.
- Teilungsabkommen
- Eine Vereinbarung zwischen Versicherern, nach der Regressfälle mit einer festen Quote abgerechnet werden, ohne die Haftungsfrage im Einzelfall zu prüfen.
- Totalschaden
- Ein Schaden, bei dem eine Reparatur technisch unmöglich ist oder mehr kosten würde als die Wiederbeschaffung.
- Überversicherung
- Der Zustand, in dem die Versicherungssumme den Versicherungswert erheblich übersteigt, ohne dass dadurch eine höhere Entschädigung entsteht.
- Unterversicherung
- Der Zustand, in dem die Versicherungssumme erheblich unter dem Versicherungswert liegt, mit der Folge einer nur anteiligen Entschädigung.
- Wiederbeschaffungswert (auch: Wiederbeschaffungspreis)
- Der Betrag, der aufzuwenden wäre, um ein gleichwertiges Fahrzeug in gleicher Ausstattung und gleichem Zustand am Markt zu erwerben.
- Zeitwert
- Der Neuwert einer Sache vermindert um den Betrag, der ihrem Alter und ihrer Abnutzung entspricht.