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Lexikon

Schaden und Regulierung

Der Teil des Berufs, in dem Geld fließt: wie ein Schaden angezeigt, geprüft, bewertet und bezahlt wird – und wer am Ende wem was erstattet.

27 Begriffe in diesem Feld.

Begriffe in diesem Feld

Abtretung (auch: Zession)
Die Übertragung einer Forderung vom bisherigen Gläubiger auf einen anderen durch Vertrag zwischen beiden.
Direktanspruch (auch: Direktklagerecht)
Das Recht eines Geschädigten, seinen Schadensersatz unmittelbar beim Haftpflichtversicherer des Schädigers geltend zu machen.
Doppelversicherung (auch: Mehrfachversicherung)
Der Fall, dass dasselbe Interesse gegen dieselbe Gefahr bei mehreren Versicherern versichert ist und die Summen den Versicherungswert übersteigen.
Gemeiner Wert
Der Verkaufswert, der sich für eine Sache noch erzielen lässt, insbesondere als Altmaterial oder Restbestand.
Gleitende Neuwertversicherung (auch: Gleitender Neuwert, Wert 1914, Mark 1914, Gleitneuwertfaktor)
Ein Verfahren der Wohngebäudeversicherung, das die Versicherungssumme im Baupreisniveau von 1914 festhält und jährlich auf die heutigen Baukosten hochrechnet.
Kulanz (auch: Kulanzleistung, Kulanzzahlung)
Eine Leistung des Versicherers, die er ohne rechtliche Verpflichtung erbringt, um einen Fall im Sinne der Kundenbeziehung abzuschließen.
Mitverschulden (auch: Mitverursachung)
Der eigene Verursachungsbeitrag des Geschädigten, der seinen Schadensersatzanspruch mindert oder ganz entfallen lässt.
Neuwert
Der Betrag, der aufzuwenden ist, um eine Sache gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand zu beschaffen oder wiederherzustellen.
Quotelung
Die anteilige Kürzung der Versicherungsleistung, wenn der Versicherungsnehmer grob fahrlässig gehandelt hat.
Quotenvorrecht (auch: Befriedigungsvorrecht)
Der Vorrang des Versicherungsnehmers bei der Verteilung einer Ersatzleistung, wenn sein Schaden nur teilweise gedeckt war.
Regress
Der Rückgriff des Versicherers auf denjenigen, der den Schaden verursacht hat, nachdem der Versicherer seinen Kunden entschädigt hat.
Restwert
Der Betrag, der sich für ein beschädigtes Fahrzeug oder eine beschädigte Sache in ihrem Zustand nach dem Schaden noch erzielen lässt.
Rettungskosten (auch: Schadenabwendungskosten, Schadenminderungskosten)
Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer zur Abwendung oder Minderung eines Schadens macht und die der Versicherer zu erstatten hat.
Sachverständigenverfahren
Ein in den Versicherungsbedingungen geregeltes Verfahren, in dem zwei Sachverständige und ein Obmann die Höhe des Schadens verbindlich feststellen.
Schadenanzeige (auch: Schadenmeldung)
Die Mitteilung des Versicherungsnehmers an den Versicherer, dass ein Versicherungsfall eingetreten ist.
Schadenminderungspflicht (auch: Rettungsobliegenheit, Schadenabwendungspflicht)
Die Aufgabe des Versicherungsnehmers, nach Eintritt des Versicherungsfalls nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen.
Selbstbeteiligung (auch: Selbstbehalt)
Der Betrag, den der Versicherungsnehmer bei jedem Schaden selbst trägt und den der Versicherer von der Entschädigung abzieht.
Serienschaden (auch: Serienschadenklausel, Serienschäden)
Mehrere Einzelschäden, die auf dieselbe Ursache zurückgehen und nach den Versicherungsbedingungen als ein Versicherungsfall gelten.
Subsidiarität
Eine Klausel in den Versicherungsbedingungen, nach der ein Vertrag erst dann leistet, wenn kein anderer Versicherer für denselben Schaden eintritt.
Tätigkeitsschaden (auch: Bearbeitungsschaden, Tätigkeitsschäden, Bearbeitungsschäden)
Ein Schaden an einer fremden Sache, die ein Betrieb gerade bearbeitet, benutzt oder in Obhut hat, und der in den Grundbedingungen der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen ist.
Taxe (auch: Vereinbarter Versicherungswert)
Ein zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer vereinbarter fester Betrag, der als Versicherungswert gilt.
Teilungsabkommen
Eine Vereinbarung zwischen Versicherern, nach der Regressfälle mit einer festen Quote abgerechnet werden, ohne die Haftungsfrage im Einzelfall zu prüfen.
Totalschaden
Ein Schaden, bei dem eine Reparatur technisch unmöglich ist oder mehr kosten würde als die Wiederbeschaffung.
Überversicherung
Der Zustand, in dem die Versicherungssumme den Versicherungswert erheblich übersteigt, ohne dass dadurch eine höhere Entschädigung entsteht.
Unterversicherung
Der Zustand, in dem die Versicherungssumme erheblich unter dem Versicherungswert liegt, mit der Folge einer nur anteiligen Entschädigung.
Wiederbeschaffungswert (auch: Wiederbeschaffungspreis)
Der Betrag, der aufzuwenden wäre, um ein gleichwertiges Fahrzeug in gleicher Ausstattung und gleichem Zustand am Markt zu erwerben.
Zeitwert
Der Neuwert einer Sache vermindert um den Betrag, der ihrem Alter und ihrer Abnutzung entspricht.

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