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Schaden und Regulierung

Unterversicherung

Der Zustand, in dem die Versicherungssumme erheblich unter dem Versicherungswert liegt, mit der Folge einer nur anteiligen Entschädigung.

Stand:

Unterversicherung entsteht nicht beim Schaden, sondern lange vorher: in dem Moment, in dem eine Versicherungssumme vereinbart wird, die unter dem tatsächlichen Wert des versicherten Bestands liegt. § 75 VVG knüpft daran eine Rechtsfolge, die viele Kunden überrascht. Der Versicherer leistet dann nur nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zum Versicherungswert – und zwar bei jedem Schaden, auch beim kleinen.

Die Rechnung ist eine Dreisatzrechnung. Beträgt der Wert des Hausrats das Doppelte der vereinbarten Summe, wird jeder Schaden halbiert, gleichgültig ob er über oder unter der Versicherungssumme liegt. Genau hier liegt der Denkfehler, der am häufigsten vorkommt: Die Kürzung trifft nicht nur den Großschaden, bei dem die Summe ohnehin nicht gereicht hätte, sondern auch den Wasserschaden über wenige tausend Euro. Voraussetzung ist allerdings, dass die Summe erheblich unter dem Wert liegt; geringfügige Abweichungen bleiben folgenlos.

Warum der Bestand im Stillen wächst

Am Schreibtisch begegnet der Fall meist als Alterserscheinung eines Vertrags. Die Summe wurde beim Einzug in die erste Wohnung festgelegt, seitdem sind Umzug, Küche, Fahrräder und zwanzig Jahre Anschaffungen dazugekommen, und niemand hat die Zahl angefasst. In der Wohngebäudeversicherung übernimmt der gleitende Neuwertfaktor diese Anpassung automatisch, im Hausrat arbeiten die Bedingungen mit einer Summe je Quadratmeter Wohnfläche und mit einem Unterversicherungsverzicht: Wer die vorgegebene Summe je Quadratmeter vereinbart, dem rechnet der Versicherer die Unterversicherung nicht entgegen. Dieser Verzicht ist eine Bedingungsleistung und keine gesetzliche Folge, und er entfällt, wenn die Wohnfläche falsch angegeben wurde.

Was die Kürzung nicht berührt

Verbreitet ist die Annahme, mit der Unterversicherung sei auch die Frage der Deckung entschieden. Das sind zwei getrennte Prüfungen: Zuerst steht fest, ob der Schaden überhaupt versichert ist, danach erst wird die Quote gebildet. Ein nicht gedeckter Schaden wird nicht anteilig, sondern gar nicht ersetzt. Umgekehrt lässt sich die Kürzung vermeiden, wenn der Versicherungswert vertraglich festgeschrieben ist – dann gilt die Taxe als Wert, solange sie den wirklichen Wert nicht erheblich übersteigt. Auch Aufwendungen zur Schadenabwehr kürzt der Versicherer bei Unterversicherung nur in demselben Verhältnis. Wie die Summe gebildet wird und wann der Neuwertanteil ausgezahlt wird, behandelt die Darstellung zu Unterversicherung und Neuwertentschädigung.

Dieser Begriff gehört zum Arbeitsalltag der Kaufleute für Versicherungen und Finanzen. Was der Beruf sonst verlangt, steht in der Ausbildung; was er zahlt, im Gehaltsvergleich.

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