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Kalkulation und Tarif

Kostenquote

Auch: Kostensatz, Expense Ratio

Das Verhältnis der Abschluss- und Verwaltungsaufwendungen zu den verdienten Beiträgen einer Periode.

Stand:

Neben dem Schaden kostet ein Versicherungsvertrag seinen Betrieb, und die Kostenquote beziffert diesen Anteil. Sie bündelt zwei Blöcke, die sich zeitlich sehr verschieden verhalten. Die Abschlusskosten fallen einmalig am Anfang an: Provision oder Courtage für den Vermittler, Antragsbearbeitung, Risikoprüfung, Policierung, anteilig auch Werbung. Die Verwaltungskosten laufen dagegen über die gesamte Vertragsdauer mit – Inkasso und Mahnwesen, Bestandsführung, Vertragsänderungen, Auskünfte, die Infrastruktur dahinter. Gemessen wird beides an den verdienten Beiträgen derselben Periode.

Zwei Häuser, zwei Abgrenzungen

Bei einer Zahl aus dem Geschäftsbericht kommt es auf die Abgrenzung an. Manche Häuser rechnen die Aufwendungen für die Schadenregulierung heraus und weisen sie beim Schaden aus, andere zählen sie zur Verwaltung; je nach Zuordnung verschiebt sich die Quote, ohne dass ein Euro mehr ausgegeben worden wäre. Vergleichbar bleiben Kosten- und Schadenquote dann nur in ihrer Summe, der Schaden-Kosten-Quote.

Wachstum treibt sie, Schrumpfen schönt sie

Der Zusammenhang ist unbequem. Ein Haus, das kräftig Neugeschäft schreibt, zahlt die Abschlusskosten sofort, verdient die zugehörigen Beiträge aber über Jahre. Seine Kostenquote steigt, obwohl es genau das tut, was ein wachsendes Unternehmen tun soll. Umgekehrt sinkt die Quote fast von allein, wenn ein Bestand nicht mehr gepflegt und kein Neugeschäft mehr gezeichnet wird: Der Verwaltungsaufwand läuft auf schmaler Flamme weiter, die Abschlusskosten entfallen. Ein niedriger Wert kann deshalb ebenso gut ein austrocknender Bestand sein wie ein effizienter Betrieb.

Zweitens ist die Kostenquote keine Aussage über die Qualität der Betreuung. Sparten mit hoher Beratungsintensität und kleinen Durchschnittsbeiträgen liegen strukturell höher als das Industriegeschäft mit wenigen großen Verträgen. Verglichen werden können nur Sparten mit Sparten, und auch das nur über mehrere Jahre. Wie sich diese Kosten im einzelnen Vertrag niederschlagen, also im Beitrag, den ein Kunde zahlt, beschreibt der Artikel zu Beitragsberechnung und Tarifierung.

Dieser Begriff gehört zum Arbeitsalltag der Kaufleute für Versicherungen und Finanzen. Was der Beruf sonst verlangt, steht in der Ausbildung; was er zahlt, im Gehaltsvergleich.

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