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Kalkulation und Tarif

Prämie

Auch: Beitrag

Das Entgelt, das der Versicherungsnehmer für die Übernahme des Risikos schuldet und aus dem der Versicherer Schäden, Kosten und Rückstellungen bestreitet.

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Wer Versicherungsschutz kauft, zahlt dafür eine Prämie – oder einen Beitrag, je nachdem, wen er vor sich hat. Die Unterscheidung stammt aus der Rechtsform. Eine Aktiengesellschaft verkauft ihre Leistung am Markt und nimmt dafür eine Prämie; ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit erhebt bei seinen Mitgliedern einen Beitrag, denn die Mitglieder tragen den Verein, statt bei ihm einzukaufen. Im heutigen Sprachgebrauch ist die Trennung verwischt: Das VVG kennt durchgehend die Prämie, die Bedingungswerke und die Rechnungen der Gesellschaften sprechen überwiegend vom Beitrag.

Rechnerisch ist der Betrag geschichtet. Unten liegt der Anteil, der die erwarteten Schäden trägt, darüber liegen die Zuschläge für Kosten und Sicherheit. Erst auf dieses Ergebnis kommt die Versicherungsteuer; was dann auf der Rechnung steht, heißt Zahlbeitrag. Wie die Schichten im Einzelnen benannt sind, zeigt der Bruttobeitrag.

Die Fälligkeit regelt § 33 VVG. Die einmalige oder die erste Prämie ist unverzüglich nach Abschluss des Vertrages zu zahlen, die Folgeprämien jeweils zu Beginn der Versicherungsperiode. Bleibt die Zahlung aus, trennt das Gesetz streng: Bei der ersten Prämie steht dem Versicherer ein Rücktrittsrecht zu, bei jeder folgenden greift das Mahnverfahren mit qualifizierter Zahlungsaufforderung.

Warum das Wort im Gespräch Ärger macht

Umgangssprachlich ist eine Prämie etwas, das man bekommt: eine Belohnung, ein Bonus, ein Gewinn aus einer Auslosung. In der Versicherung ist sie das Gegenteil, nämlich das, was man zahlt. Kündigt ein Schreiben eine Prämienerhöhung an, denken Kunden am Telefon regelmäßig zuerst an eine Gutschrift. Das Wort Beitrag ist an dieser Stelle das unmissverständlichere.

Kein Preis für eine bestellte Ware

Die Prämie ist eine im Voraus kalkulierte Größe für einen ungewissen Aufwand. Der Versicherer weiß bei Vertragsschluss nicht, was ihn dieser eine Vertrag kosten wird; er weiß nur, was ihn tausend vergleichbare Verträge im Mittel kosten. Daraus folgt der zweite Irrtum, der in Kündigungsgesprächen auftaucht: Eine schadenfreie Laufzeit macht das gezahlte Geld nicht nachträglich zur Fehlausgabe. Bezahlt wurde die Übernahme des Risikos für diesen Zeitraum, nicht die Auszahlung. Woraus diese Rechnung besteht und was eine Sachbearbeiterin daran tatsächlich entscheidet, beschreibt der Artikel zu Beitragsberechnung und Tarifierung.

Dieser Begriff gehört zum Arbeitsalltag der Kaufleute für Versicherungen und Finanzen. Was der Beruf sonst verlangt, steht in der Ausbildung; was er zahlt, im Gehaltsvergleich.

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