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Schaden und Regulierung

Taxe

Auch: Vereinbarter Versicherungswert

Ein zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer vereinbarter fester Betrag, der als Versicherungswert gilt.

Stand:

Über den Wert einer Sache lässt sich trefflich streiten, und im Schadenfall geschieht das regelmäßig. Die Taxe nimmt diesen Streit vorweg. Versicherer und Versicherungsnehmer einigen sich bereits bei Vertragsschluss auf einen Betrag, der als Versicherungswert gelten soll; § 76 VVG erklärt diese Vereinbarung für zulässig und bindend. Kommt es zum Schaden, wird nicht mehr ermittelt, was die Sache wert war, sondern gerechnet, was vereinbart wurde.

Gebraucht wird das Verfahren dort, wo ein Marktpreis fehlt oder nur mit erheblichem Aufwand zu bestimmen wäre: bei Kunstgegenständen, Sammlungen, Antiquitäten, Musikinstrumenten, Oldtimern und wertvollem Schmuck. Grundlage ist üblicherweise ein Wertgutachten, das dem Versicherer vorgelegt wird und das die Bedingungen in bestimmten Abständen erneuert sehen wollen. Der Vorteil liegt auf beiden Seiten: Der Kunde weiß, womit er rechnen kann, und der Versicherer kalkuliert auf einer festen Grundlage.

Was die Taxe leistet und wo sie endet

Die Bindung ist nicht unbegrenzt. Übersteigt die Taxe den wirklichen Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls erheblich, gilt sie nicht mehr; an ihre Stelle tritt der tatsächliche Wert. Damit verhindert das Gesetz, dass über eine Vereinbarung das Bereicherungsverbot der Sachversicherung ausgehebelt wird. Ein Oldtimer, dessen Marktwert nach einer Modewelle eingebrochen ist, wird deshalb nicht zum Gutachtenwert von vor zehn Jahren entschädigt. Liegt die Versicherungssumme unter der Taxe, leistet der Versicherer außerdem nur anteilig – die Taxe ersetzt also die Wertermittlung, nicht eine ausreichende Summe.

Zwei Begriffe, zwei Welten

Wer in der Unfallversicherung arbeitet, kennt das Wort Taxe aus einem völlig anderen Zusammenhang: Die Gliedertaxe ordnet dem Verlust einzelner Körperteile feste Invaliditätsgrade zu. Mit dem vereinbarten Versicherungswert der Sachversicherung hat sie nichts zu tun, außer der Idee, etwas im Voraus festzulegen. Der zweite Irrtum begegnet im Kundengespräch: Eine Taxe ist keine Garantie, dass jede Position ohne Prüfung ersetzt wird. Ob überhaupt ein versicherter Schaden vorliegt und in welchem Umfang die Sache beschädigt wurde, klärt weiterhin die Regulierung, notfalls über das Sachverständigenverfahren. Wie die Summe sonst gebildet wird und wann eine Kürzung droht, zeigt die Darstellung zu Unterversicherung und Neuwertentschädigung.

Dieser Begriff gehört zum Arbeitsalltag der Kaufleute für Versicherungen und Finanzen. Was der Beruf sonst verlangt, steht in der Ausbildung; was er zahlt, im Gehaltsvergleich.

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