Zwischen dem, was eine Sache neu kostet, und dem, was sie noch wert ist, liegt der Gebrauch. Der Zeitwert bildet diesen Abstand ab: Vom Neuwert wird abgezogen, was sich aus Alter, Abnutzung und technischem Zustand ergibt. § 88 VVG macht daraus die gesetzliche Grundeinstellung des Versicherungswerts – ohne abweichende Vereinbarung gilt der Wiederbeschaffungsbetrag abzüglich des Unterschieds zwischen alt und neu.
Gerechnet wird in der Praxis selten mit steuerlichen Abschreibungstabellen. Maßgeblich ist die verbleibende Nutzungsdauer im Verhältnis zur gesamten: Eine Heizungsanlage mit angenommener Lebensdauer von zwanzig Jahren, die im fünfzehnten Jahr zerstört wird, hat noch einen Bruchteil ihres Neuwerts. Bei gut gepflegten oder generalüberholten Anlagen fällt der Abzug geringer aus, bei vernachlässigten höher. Genau darüber wird in der Schadenregulierung gestritten, und genau deshalb endet der Streit häufig bei einem Gutachten.
Wo der Zeitwert die Entschädigung bestimmt
In der Wohngebäude- und Hausratversicherung ist der Neuwert vereinbart, der Zeitwert taucht dort nur als erster Teilbetrag auf, bevor die Neuwertspitze fällig wird. Gebraucht wird er unmittelbar in anderen Zusammenhängen: bei gewerblichen Verträgen, die ausdrücklich Zeitwertdeckung vorsehen, bei technischen Anlagen jenseits einer bestimmten Altersgrenze, bei der Teilkasko für Zubehör und immer dann, wenn eine Neuwertentschädigung an der Wiederbeschaffung scheitert, weil der Versicherungsnehmer nicht ersetzt. Auch im Haftpflichtschaden ist der Zeitwert der übliche Maßstab, denn der Schädiger schuldet Ersatz des entstandenen Schadens und nicht die Erneuerung fremden Eigentums.
Der Abzug, den niemand gern hört
Kunden erleben die Zeitwertentschädigung regelmäßig als Kürzung, obwohl sie rechtlich der Regelfall ist. Es hilft, den Grund zu benennen: Wer für einen zehn Jahre alten Gegenstand den vollen Neupreis erhielte, hätte nach dem Schaden mehr als vorher. Der zweite, häufigere Irrtum ist die Gleichsetzung von Zeitwert und Verkaufserlös. Was ein gebrauchter Gegenstand am Markt noch einbringt, ist der gemeine Wert und liegt in aller Regel deutlich niedriger. Der Zeitwert fragt nach dem verbliebenen Gebrauchswert, nicht nach dem Preis, den ein Ankäufer zahlen würde. Wie die Summe gebildet wird und wann statt des Zeitwerts der Neuwert ersetzt wird, behandelt die Darstellung zu Unterversicherung und Neuwertentschädigung.
Dieser Begriff gehört zum Arbeitsalltag der Kaufleute für Versicherungen und Finanzen. Was der Beruf sonst verlangt, steht in der Ausbildung; was er zahlt, im Gehaltsvergleich.