Am Ende der Wertstaffel in der Sachversicherung steht der gemeine Wert. Gemeint ist der Erlös, der sich für eine Sache noch erzielen lässt – als Gebrauchtware, häufiger als Altmaterial. Er fragt weder danach, was die Sache neu kostet, noch danach, welchen Gebrauchswert sie ihrem Eigentümer noch bot, sondern allein danach, was ein Käufer dafür zahlen würde.
Die Staffel ist dabei nicht beliebig, sondern aufeinander aufgebaut. Der Neuwert bemisst die Beschaffung einer Sache gleicher Art und Güte in neuem Zustand. Der Zeitwert zieht davon ab, was Alter und Abnutzung ausmachen. Der gemeine Wert tritt an die Stelle beider, sobald die Sache für ihren Zweck nicht mehr zu gebrauchen ist. Die gängigen Hausrat- und Gebäudebedingungen formulieren das über die Verwendbarkeit: Sachen, die weder allgemein noch im Haushalt des Versicherungsnehmers noch zu ihrem Zweck verwendet werden können, werden zum gemeinen Wert ersetzt.
Wann eine Sache diese Stufe erreicht
Der Fall kommt seltener vor, als man annimmt, aber er kommt vor. Eine Produktionsmaschine, deren Fertigung eingestellt wurde und für die es keine Ersatzteile mehr gibt, ist auch unbeschädigt nur noch Schrottwert. Ein ausgemustertes Gerät, das seit Jahren auf dem Dachboden steht, ebenso. In der Regulierung zeigt sich das an der Frage, ob jemand die Sache in ihrem Zustand noch benutzen würde – lautet die Antwort nein, greift der gemeine Wert, und die Entschädigung fällt entsprechend gering aus.
Zwei Begriffe, die oft in einen Topf geraten
Gemeiner Wert und Restwert klingen ähnlich und meinen Verschiedenes. Der Restwert ist der Erlös für die beschädigte Sache nach dem Schaden; er wird von der Entschädigung abgezogen, weil das Wrack beim Eigentümer bleibt. Der gemeine Wert dagegen beschreibt den Maßstab der Entschädigung selbst und bezieht sich auf den Zustand vor dem Schadenereignis. Der zweite Irrtum ist steuerlicher Herkunft: Im Bewertungsrecht bezeichnet der gemeine Wert den gewöhnlichen Verkehrswert einer Sache und liegt damit näher am Marktpreis. In der Sachversicherung ist der Begriff enger besetzt und bezeichnet die unterste Entschädigungsstufe. Wie die Versicherungssumme gebildet wird und wann der Neuwertanteil überhaupt ausgezahlt wird, behandelt die Darstellung zu Unterversicherung und Neuwertentschädigung.
Dieser Begriff gehört zum Arbeitsalltag der Kaufleute für Versicherungen und Finanzen. Was der Beruf sonst verlangt, steht in der Ausbildung; was er zahlt, im Gehaltsvergleich.