Zum Inhalt springen
Kalkulation und Tarif

Beitragsanpassung

Die Änderung des Beitrags während der laufenden Vertragszeit nach den Regeln des Gesetzes oder der vereinbarten Bedingungen.

Stand:

Ein Versicherungsvertrag läuft über Jahre, die Kalkulation hinter ihm nicht. Ändern sich die Verhältnisse, an denen der Beitrag hängt, brauchen Versicherer einen Weg, die Zahl nachzuziehen. Wie dieser Weg aussieht, hängt an der Sparte, und die beiden wichtigsten Fälle könnten unterschiedlicher kaum sein.

In der privaten Krankenversicherung steht die Anpassung im Gesetz. Nach § 203 Abs. 2 VVG darf der Versicherer die Beiträge nur überprüfen und ändern, wenn ein auslösender Faktor überschritten ist. Welche das sind, bestimmt § 155 VAG: Die tatsächlichen Versicherungsleistungen oder die Sterbewahrscheinlichkeiten weichen um mehr als einen festgelegten Prozentsatz von den kalkulierten ab. Erst dann wird gerechnet, und die neue Kalkulation braucht die Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders. Ein Versicherer kann also nicht anpassen, weil er möchte, sondern nur, wenn die Zahlen ihn dazu berechtigen – und wenn ein Faktor überschritten ist, muss er sogar prüfen.

In der Kraftfahrtversicherung gilt anderes

In der Kraftfahrtversicherung gibt es dafür keine gesetzliche Grundlage. Dort steht die Beitragsangleichung in den Bedingungen: Der Versicherer vergleicht jährlich die Schadenentwicklung des Gesamtmarktes und seines eigenen Bestands und passt die Beiträge entsprechend an. Hinzu kommen Verschiebungen bei Typklasse und Regionalklasse. Erhöht sich der Beitrag, ohne dass sich der Umfang des Schutzes erweitert, räumen die Bedingungen ein Sonderkündigungsrecht ein, das binnen einer kurzen Frist nach Zugang der Mitteilung ausgeübt werden muss.

Nicht das Alter treibt den Beitrag

In der privaten Krankenversicherung hält sich die Vorstellung, der Beitrag steige, weil der Versicherte älter werde. Das ist gerade nicht der Grund. Der Tarif ist von Beginn an so kalkuliert, dass die höheren Kosten des Alters über die Alterungsrückstellung vorfinanziert werden; der Altersgang ist eingepreist. Was die Beiträge bewegt, sind Abweichungen von dieser Kalkulation: medizinischer Fortschritt, gestiegene Behandlungskosten, eine längere Lebenserwartung als angenommen, dazu das Zinsniveau, mit dem die Rückstellung wächst. Weil eine Anpassung erst bei Überschreiten des Faktors erlaubt ist, kommt sie nicht jedes Jahr in kleinen Schritten, sondern selten und dann in einem Sprung. Wie diese Rechnung in der Bearbeitung ankommt und was Leistungs- und Vertragsseite dabei jeweils tun, beschreibt der Artikel zur Arbeit in der privaten Krankenversicherung.

Dieser Begriff gehört zum Arbeitsalltag der Kaufleute für Versicherungen und Finanzen. Was der Beruf sonst verlangt, steht in der Ausbildung; was er zahlt, im Gehaltsvergleich.

Jobs Versicherungskaufmann verwendet nur die Cookies, die für den Betrieb der Seite nötig sind. Kein Tracking, keine Werbenetzwerke, keine Auswertung Ihres Verhaltens. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

Datenschutz