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Sparten und Produkte

Krankenversicherung

Versicherung, die die Kosten der Behandlung von Krankheiten trägt und in Deutschland als gesetzliche oder als private Absicherung besteht.

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In kaum einer anderen Sparte laufen zwei so verschiedene Systeme nebeneinander her. Die gesetzliche Krankenversicherung ist Teil der Sozialversicherung: Der Beitrag bemisst sich am Einkommen, nicht am Risiko, Ehepartner ohne eigenes Einkommen und Kinder können beitragsfrei mitversichert sein, und abgerechnet wird nach dem Sachleistungsprinzip. Die Versicherte legt ihre Karte vor, die Praxis rechnet mit der Kassenärztlichen Vereinigung ab, eine Rechnung bekommt sie nie zu sehen.

Die private Krankenversicherung ist ein Versicherungsvertrag nach dem VVG. Der Beitrag richtet sich nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif, nicht nach dem Gehalt; jede Person wird einzeln versichert. Abgerechnet wird nach dem Kostenerstattungsprinzip: Behandlungsvertrag und Rechnung laufen zwischen Arzt und Patient, der Versicherer erstattet, was der Tarif hergibt. Weil die Beiträge nicht mit dem Alter steigen sollen, wird in jungen Jahren mehr eingenommen als verbraucht; der Überschuss fließt in die Alterungsrückstellung und dämpft später den Anstieg.

Was das Gesetz verlangt

Seit der Einführung der allgemeinen Versicherungspflicht muss jede Person mit Wohnsitz im Inland eine Krankheitskostenversicherung unterhalten, § 193 Abs. 3 VVG nennt die Pflicht und ihre Ausnahmen. Für Menschen, die keinen Zugang zu einem regulären Tarif finden, hält die private Krankenversicherung den Basistarif bereit: brancheneinheitlich kalkuliert, im Leistungsumfang an der gesetzlichen Versorgung ausgerichtet und mit Annahmezwang verbunden. Die Versicherungspflichtgrenze, ab der Angestellte überhaupt wechseln dürfen, wird jedes Jahr neu festgesetzt und gehört deshalb in keinen Merksatz.

Die Rückstellung ist kein Sparbuch

Kunden stellen sich die Alterungsrückstellung oft als persönliches Konto vor, das beim Wechsel des Versicherers einfach mitgenommen wird. So funktioniert sie nicht. Sie wird für das Kollektiv berechnet, und übertragbar ist sie nur in dem Umfang, den das Gesetz vorsieht. Wer den Anbieter wechselt, lässt deshalb regelmäßig einen Teil des angesparten Vorteils zurück.

Ebenso hartnäckig hält sich der Gedanke, steigende Beiträge seien eine Strafe für das Älterwerden. Sie folgen aus der Beitragsanpassung, also aus gestiegenen Behandlungskosten und veränderter Lebenserwartung im gesamten Bestand. Was Leistungsabteilung und Vertragsseite in der privaten Krankenversicherung tatsächlich bearbeiten, zeigt die Darstellung zur Arbeit an zwei getrennten Fronten.

Dieser Begriff gehört zum Arbeitsalltag der Kaufleute für Versicherungen und Finanzen. Was der Beruf sonst verlangt, steht in der Ausbildung; was er zahlt, im Gehaltsvergleich.

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