Zum Inhalt springen
Vertragsrecht

Versicherungsperiode

Der Zeitabschnitt, für den die Prämie bemessen ist und der nach dem Gesetz im Zweifel ein Jahr beträgt.

Stand:

Die Versicherungsperiode beantwortet eine schmale, aber folgenreiche Frage: Für welchen Zeitraum ist die Prämie eigentlich berechnet? § 12 VVG gibt die Antwort für den Regelfall. Danach gilt als Versicherungsperiode der Zeitraum eines Jahres, sofern die Prämie nicht nach kürzeren Zeitabschnitten bemessen ist. Das Jahr ist damit die Grundeinheit, in der ein Versicherungsvertrag rechnet, unabhängig davon, wie lange er insgesamt laufen soll.

Gebraucht wird der Begriff überall dort, wo das Gesetz oder die Bedingungen einen Endtermin brauchen, ohne ein Datum nennen zu können. Wenn eine Kündigung zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode wirken soll, etwa nach einem Schaden, steht der Termin damit fest. Auch die Frage, bis wann die Prämie verdient ist und ab wann der Versicherer für einen neuen Abschnitt kassiert, hängt an dieser Einteilung. Praktisch fällt das Ende der Periode mit der Hauptfälligkeit zusammen, also mit dem Tag, an dem die Jahresrechnung fällig wird.

Drei Zeiträume, die auseinanderfallen

Die Vertragslaufzeit ist etwas anderes: Ein Vertrag mit fünf Jahren Laufzeit besteht aus fünf Versicherungsperioden und endet nicht etwa am Ende der ersten. Das Versicherungsjahr wiederum knüpft an den Versicherungsbeginn an. Normalerweise deckt es sich mit der Periode, es sei denn, der Vertrag wird über ein verkürztes erstes Jahr auf eine einheitliche Hauptfälligkeit gezogen. Dieses Rumpfjahr ist der häufigste Grund dafür, dass die erste Rechnung eines Vertrags niedriger ausfällt als alle folgenden, und der häufigste Anlass für eine Rückfrage im Serviceteam.

Warum monatliche Zahlung nichts verschiebt

Der verbreitete Irrtum betrifft die Zahlweise. Wer monatlich zahlt, hat deshalb keine monatliche Versicherungsperiode. Die unterjährige Zahlweise ist in aller Regel nur eine Ratenzahlung auf eine Prämie, die für das ganze Jahr bemessen wurde; die Periode bleibt das Jahr. Erkennbar wird das an dem Zuschlag, den die Bedingungen für die unterjährige Zahlung vorsehen, und an der Folge im Schadenfall: Endet der Vertrag vorzeitig mitten im Jahr, geht es nicht um bereits gezahlte Monate, sondern um die Abrechnung der Jahresprämie für die Zeit, in der der Versicherer das Risiko getragen hat. Welche Wege es gibt, einen Vertrag zu beenden, und welche Frist dabei jeweils läuft, ordnet die Darstellung zu Kündigung und Widerruf.

Dieser Begriff gehört zum Arbeitsalltag der Kaufleute für Versicherungen und Finanzen. Was der Beruf sonst verlangt, steht in der Ausbildung; was er zahlt, im Gehaltsvergleich.

Jobs Versicherungskaufmann verwendet nur die Cookies, die für den Betrieb der Seite nötig sind. Kein Tracking, keine Werbenetzwerke, keine Auswertung Ihres Verhaltens. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

Datenschutz