Zwischen Weiterzahlen und Kündigen liegt ein dritter Weg. Nach § 165 VVG kann der Versicherungsnehmer einer Lebensversicherung jederzeit zum Ende der laufenden Versicherungsperiode verlangen, dass sein Vertrag in eine beitragsfreie Versicherung umgewandelt wird. Der Vertrag bleibt dann bestehen, es fließt kein Beitrag mehr, und die versicherte Leistung wird auf den Betrag herabgesetzt, der mit dem bereits angesammelten Kapital finanzierbar ist. Gerechnet wird das aus der vorhandenen Deckungsrückstellung, vermindert um die Kosten der Umwandlung, soweit sie vereinbart und beziffert sind.
Wofür sie gedacht ist
Gedacht ist das für Lebenslagen, in denen der Beitrag nicht mehr getragen werden kann: Arbeitslosigkeit, Elternzeit, eine Selbständigkeit mit schwankenden Einnahmen. Statt einen dreißig Jahre alten Vertrag mit hohem Rechnungszins aufzulösen, wird er stillgelegt und läuft bis zum vereinbarten Ablauf weiter. Wiederaufleben lassen kann man ihn später, allerdings nur nach den Regeln der Bedingungen und je nach Dauer der Unterbrechung mit erneuter Gesundheitsprüfung.
Eine Grenze zieht das Gesetz selbst: Unterschreitet die beitragsfreie Leistung einen vereinbarten Mindestbetrag, ist der Vertrag nicht umzuwandeln, sondern der Rückkaufswert auszuzahlen. Ein Vertrag mit sehr kurzer Laufzeit lässt sich also nicht beitragsfrei stellen, weil dafür zu wenig Kapital vorhanden ist.
Der Schutz schrumpft mit, und Zusatzbausteine fallen weg
Das Wort klingt nach Pause, und genau so wird es oft verstanden – als würde der Vertrag unverändert ruhen und später dort weitermachen, wo er aufgehört hat. Tatsächlich ist die Umwandlung endgültig: Die herabgesetzte Versicherungssumme bleibt herabgesetzt, auch wenn nie wieder etwas gezahlt wird. Wer die gleiche Leistung später erneut will, braucht eine neue Vereinbarung.
Besonders folgenreich ist das für eingeschlossene Zusatzversicherungen. Eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung entfällt bei Beitragsfreistellung der Hauptversicherung nach den meisten Bedingungswerken vollständig, denn sie hat kein eigenes Kapital, aus dem sie sich tragen könnte. Der Risikoschutz endet damit in dem Moment, in dem er wirtschaftlich am ehesten gebraucht würde. Welche Verträge überhaupt so lange laufen, dass diese Frage entsteht, und was im Bestand daran bearbeitet wird, zeigt der Überblick zu Lebensversicherung und Altersvorsorge.
Dieser Begriff gehört zum Arbeitsalltag der Kaufleute für Versicherungen und Finanzen. Was der Beruf sonst verlangt, steht in der Ausbildung; was er zahlt, im Gehaltsvergleich.