Die Kosten für den Abschluss eines Lebensversicherungsvertrags entstehen am Anfang, die Beiträge fließen über Jahrzehnte. Wer diese Lücke schließen will, hat zwei Möglichkeiten: Der Versicherer streckt die Kosten und legt sie vor, oder er holt sie sich zuerst zurück. Das nach dem Mathematiker August Zillmer benannte Verfahren wählt den zweiten Weg. Es verrechnet die Abschlusskosten mit den ersten Beiträgen, indem es sie bei der Berechnung der Deckungsrückstellung vorweg abzieht. Die Folge ist rechnerisch zwingend: In der Anfangszeit fließt wenig oder nichts in den Sparanteil, die Rückstellung startet bei null oder darunter und beginnt erst zu wachsen, wenn die Kosten getilgt sind.
Wo die Verrechnung auffällt
Praktisch merkt das jeder, der einen jungen Vertrag kündigen will. Nach zwei oder drei Jahren steht dort ein Betrag, der weit unter der Summe der eingezahlten Beiträge liegt, und die Erklärung dafür ist nicht Willkür, sondern diese Verrechnung. Die Zahlen finden sich im Produktinformationsblatt und in den Vertragsunterlagen, wo die Abschluss- und Vertriebskosten in Euro auszuweisen sind.
Gedeckelt und gestreckt, aber nicht abgeschafft
Der Gesetzgeber hat die Härte entschärft, ohne das Verfahren zu verbieten. Nach § 169 Abs. 3 VVG sind die Abschluss- und Vertriebskosten bei der Berechnung des Rückkaufswerts auf die ersten fünf Jahre zu verteilen; eine vollständige Verrechnung mit den Beiträgen des ersten Jahres, wie sie früher üblich war, ist damit ausgeschlossen. Hinzu kommt die Deckungsrückstellungsverordnung, die den anrechenbaren Zillmersatz nach oben begrenzt. Das Ergebnis ist ein Rückkaufswert, der in den ersten Jahren niedrig bleibt, aber nicht mehr bei null steht.
Wer daraus schließt, ein gezillmerter Vertrag sei teurer als ein ungezillmerter, verwechselt Zeitpunkt und Höhe. Die Kosten sind dieselben; sie werden nur früher oder später verrechnet. Unterschiedlich ist, wer das Risiko eines vorzeitigen Ausstiegs trägt. Was der Rechnungszins in einem solchen Vertrag über Jahrzehnte bewirkt und was im Bestand daran bearbeitet wird, zeigt der Artikel zu Lebensversicherung und Altersvorsorge.
Dieser Begriff gehört zum Arbeitsalltag der Kaufleute für Versicherungen und Finanzen. Was der Beruf sonst verlangt, steht in der Ausbildung; was er zahlt, im Gehaltsvergleich.