Die Lebensversicherung knüpft ihre Leistung an ein Ereignis im Leben einer bestimmten Person: an deren Tod, an das Erreichen eines Stichtags oder an beides. Sie ist eine Summenversicherung. Gezahlt wird der vereinbarte Betrag, ohne dass jemand einen Schaden beziffern müsste, denn ein Menschenleben hat keinen Versicherungswert. Aus dieser einen Eigenschaft folgt vieles, was die Sparte von der Schadenversicherung unterscheidet: kein Forderungsübergang auf den Versicherer, keine Anrechnung anderer Leistungen, keine Unterversicherung.
Praktisch zerfällt sie in zwei Grundformen. Die Risikoversicherung deckt allein den Todesfall und baut kein Kapital auf. Die kapitalbildenden Formen, also die klassische Kapitallebensversicherung und die Rentenversicherung, verbinden den Todesfallschutz mit einem Sparvorgang; sie zahlen auch dann, wenn die versicherte Person den vereinbarten Zeitpunkt erlebt. Was aus dem Sparanteil bei vorzeitiger Beendigung übrig bleibt, ist der Rückkaufswert.
Wenn Versicherungsnehmer und versicherte Person auseinanderfallen
Im Firmengeschäft ist das der Normalfall: Ein Unternehmen versichert das Leben seines Geschäftsführers, ein Ehepartner das des anderen. Hier greift § 150 Abs. 2 VVG. Übersteigt die Todesfallleistung die gewöhnlichen Beerdigungskosten, ist die schriftliche Einwilligung der Gefahrperson nötig. Fehlt sie, steht der Vertrag auf keinem Fundament, und das fällt erfahrungsgemäß erst im Leistungsfall auf, wenn niemand mehr nachträglich einwilligen kann.
Eine zweite Klausel begleitet jeden Neuvertrag: Bei Selbsttötung ist der Versicherer nach § 161 VVG erst nach Ablauf von drei Jahren seit Vertragsschluss zur Leistung verpflichtet.
Warum das Geld nicht im Nachlass landet
Häufig wird angenommen, die Todesfallleistung falle in die Erbmasse und werde unter den Erben verteilt. Das trifft nicht zu, wenn ein Bezugsrecht benannt ist. Dann erwirbt die bezugsberechtigte Person den Anspruch unmittelbar aus dem Vertrag, am Nachlass vorbei, auch gegen den Willen der Erben. Deshalb ist die Frage nach dem aktuellen Bezugsrecht bei jeder Scheidung, jeder Heirat und jedem Geburtstag eines Kindes eine ernsthafte, und deshalb steht sie in jeder ordentlichen Bestandsdurchsicht. Welche Produkte hinter dieser Sparte stehen und was im Bestand über Jahrzehnte tatsächlich bearbeitet wird, beschreibt der Artikel zu Lebensversicherung und Altersvorsorge.
Dieser Begriff gehört zum Arbeitsalltag der Kaufleute für Versicherungen und Finanzen. Was der Beruf sonst verlangt, steht in der Ausbildung; was er zahlt, im Gehaltsvergleich.