Zum Inhalt springen
Kalkulation und Tarif

Rückkaufswert

Der Betrag, den ein Lebensversicherer bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags an den Versicherungsnehmer auszahlt.

Stand:

Wer eine kapitalbildende Lebens- oder Rentenversicherung vor dem Ende der Laufzeit kündigt, bekommt nicht nichts und nicht alles, sondern den Rückkaufswert. Was das ist, sagt § 169 VVG: bei Versicherungen mit Kapitalbildung das nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnete Deckungskapital, also im Kern die für diesen Vertrag gebildete Deckungsrückstellung zum Zeitpunkt der Beendigung. Hinzu kommen die bereits zugeteilten Überschussanteile und, je nach Vertrag, ein Anteil an den Bewertungsreserven. Abgezogen werden rückständige Beiträge.

Die zweite Größe, die den Betrag prägt, ist die Verrechnung der Abschlusskosten. § 169 Abs. 3 VVG verlangt, sie für diese Berechnung auf die ersten fünf Jahre zu verteilen. In der Anfangszeit eines Vertrags bleibt der Rückkaufswert deshalb deutlich hinter der Summe der gezahlten Beiträge zurück, auch wenn er nicht mehr bei null liegt wie unter altem Recht.

Der Stornoabzug

Hinzutreten kann ein Stornoabzug. Zulässig ist er nach § 169 Abs. 5 VVG nur, wenn er vereinbart, beziffert und angemessen ist – eine pauschale Klausel ohne Betrag trägt ihn nicht, und über die Angemessenheit ist wiederholt gestritten worden. Reine Risikoversicherungen ohne Kapitalbildung, etwa die Risikolebensversicherung, haben regelmäßig überhaupt keinen Rückkaufswert, weil dort kein Kapital angesammelt wird.

Nicht die Summe der eingezahlten Beiträge

Die Erwartung, wenigstens das eigene Geld zurückzubekommen, ist die häufigste Quelle von Beschwerden im Bestand. Sie geht von einem Sparvertrag aus, und das ist der Vertrag nicht. Ein Teil jedes Beitrags hat den Todesfallschutz bezahlt, ein Teil die Verwaltung, ein Teil am Anfang den Abschluss – dieses Geld ist verbraucht und nicht angelegt. Angespart wurde nur der Rest.

Vor der Kündigung steht deshalb regelmäßig die Frage nach der Beitragsfreistellung, die den Vertrag mit verringerter Leistung erhält, statt ihn aufzulösen. Warum diese Verträge länger laufen als die meisten Arbeitsverhältnisse und was im Bestand daran bearbeitet wird, beschreibt der Artikel zu Lebensversicherung und Altersvorsorge.

Dieser Begriff gehört zum Arbeitsalltag der Kaufleute für Versicherungen und Finanzen. Was der Beruf sonst verlangt, steht in der Ausbildung; was er zahlt, im Gehaltsvergleich.

Jobs Versicherungskaufmann verwendet nur die Cookies, die für den Betrieb der Seite nötig sind. Kein Tracking, keine Werbenetzwerke, keine Auswertung Ihres Verhaltens. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

Datenschutz