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Arbeitsalltag

Bestandssanierung

Auch: Sanierung, Bestandsbereinigung

Das gezielte Bereinigen schadenbelasteter Verträge eines Bestands durch Beitragserhöhung, Selbstbehalt, Bedingungsänderung oder Kündigung.

Stand:

Ein Versicherungsbestand ist selten gleichmäßig. Ein kleiner Teil der Verträge erzeugt einen großen Teil des Schadenaufwands, und wenn sich diese Verträge in einer Sparte oder einer Region häufen, gerät die Schadenquote in Schieflage. Bestandssanierung ist die Reaktion darauf: Der Versicherer wertet den Bestand aus, greift die auffälligen Verträge heraus und versucht, sie wieder auskömmlich zu machen – oder sie zu beenden.

Die Mittel stehen in einer erkennbaren Reihenfolge. Am Anfang steht die Beitragserhöhung, soweit der Vertrag eine Anpassung zulässt. Es folgt die Vereinbarung oder Erhöhung einer Selbstbeteiligung, die kleine Schäden aus der Statistik nimmt und zugleich das Verhalten beeinflusst. Weiter reicht die Bedingungsänderung, etwa der Ausschluss einer bestimmten Gefahr oder die Begrenzung einer Summe. Am Ende steht die Kündigung – zur Hauptfälligkeit, wo sie vertraglich möglich ist, oder nach einem Versicherungsfall, wenn das Gesetz oder die Bedingungen ein solches Recht vorsehen. Häufig laufen die Stufen in einem Vorschlag zusammen: Der Kunde erhält ein Angebot mit höherem Beitrag und Selbstbehalt, verbunden mit der Ankündigung, dass der Vertrag andernfalls endet.

Wo das im Arbeitsalltag auftaucht

Praktisch beginnt eine Sanierung mit einer Liste. Die Fachabteilung liefert Verträge mit auffälligem Verlauf, meist über mehrere Jahre gerechnet, und der Innendienst prüft sie einzeln: Woher kommen die Schäden, sind sie zufällig oder strukturell, liegt eine Ursache vor, die sich abstellen lässt. In der Gewerbeversicherung führt das oft zu einem Gespräch über Vorbeugung, im Kraftfahrtgeschäft zu einer Umstellung von Vollkasko auf Teilkasko. Für die Betreuung ist das die unangenehmste Post des Jahres, denn sie trifft Kunden, die gerade Pech hatten.

Was dabei nicht möglich ist

Sanierung ist kein freies Kündigungsrecht. Der Versicherer braucht für jeden Schritt eine Grundlage im Vertrag oder im Gesetz; eine einseitige Beitragserhöhung ohne Anpassungsklausel ist unwirksam, und eine Kündigung braucht einen zulässigen Anlass und die richtige Frist. In der Lebensversicherung entfällt dieses Werkzeug ohnehin weitgehend, weil dem Versicherer dort kein ordentliches Kündigungsrecht zusteht, und in der substitutiven Krankenversicherung ebenfalls. Der zweite Irrtum betrifft den Auslöser: Ein einzelner Schaden führt nur selten zur Sanierung. Entscheidend ist das Verhältnis von Beitrag und Aufwand über mehrere Jahre, und ein teurer Schaden in einem sonst ruhigen Vertrag fällt dabei weniger ins Gewicht als eine Kette kleiner. Nach außen sichtbar wird eine Sanierung fast immer als Nachtrag, und was dabei rechtlich geschieht, beschreibt die Darstellung zu Vertragsänderung und Nachtrag.

Dieser Begriff gehört zum Arbeitsalltag der Kaufleute für Versicherungen und Finanzen. Was der Beruf sonst verlangt, steht in der Ausbildung; was er zahlt, im Gehaltsvergleich.

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