Selbstbeteiligung und Selbstbehalt sind zwei Wörter für denselben Gegenstand: den Teil des Schadens, der beim Versicherungsnehmer bleibt. Welches Wort ein Haus verwendet, hängt von der Sparte und vom Formular ab; in der Kfz-Versicherung ist eher von Selbstbeteiligung die Rede, in der privaten Krankenversicherung und in gewerblichen Verträgen häufiger vom Selbstbehalt. Ein sachlicher Unterschied lässt sich daraus nicht ableiten, und wer beim Kunden mit einer Unterscheidung arbeitet, die es nicht gibt, stiftet Verwirrung.
Der Zweck ist doppelt. Zum einen verschwindet die Masse der Kleinschäden aus der Regulierung, deren Bearbeitung mehr kostet, als sie an Entschädigung auslöst. Zum anderen bleibt ein Anreiz bestehen, sorgsam zu bleiben, weil jeder Schaden den Versicherungsnehmer etwas kostet. Beides schlägt sich im Beitrag nieder: Ein Vertrag mit vereinbartem Abzug ist günstiger als einer ohne.
Zwei Bauformen, die sich unterschiedlich anfühlen
Die verbreitete Form ist die Abzugsfranchise. Sie wird von jedem Schaden abgezogen, gleichgültig wie hoch er ausfällt – bei einem vereinbarten Abzug und einem darunterliegenden Schaden gibt es keine Zahlung, bei einem größeren Schaden die Differenz. Die Integralfranchise arbeitet anders: Unterhalb der vereinbarten Grenze zahlt der Versicherer nichts, oberhalb davon jedoch den vollen Betrag ohne jeden Abzug. Sie ist heute seltener und kommt vor allem in technischen Sparten und in der Transportversicherung vor. Der Unterschied ist erheblich, weil die Integralfranchise genau an der Grenze einen Sprung erzeugt.
Was der Abzug nicht ist
Häufig wird die Selbstbeteiligung für einen endgültigen Verlust gehalten. Das stimmt nur, solange niemand anderes haftet. Hat ein Dritter den Schaden verursacht und wurde etwa über die Kaskoversicherung vorgeleistet, kann der Versicherungsnehmer seinen selbst getragenen Anteil beim Schädiger weiterverfolgen; bei geteilter Haftung greift zudem das Quotenvorrecht, das den ungedeckten Rest dem Rückgriff des Versicherers vorzieht. Der zweite Denkfehler betrifft die Beitragsrechnung: Ein hoher Abzug lohnt sich nur, solange die Ersparnis über die Vertragsjahre größer bleibt als die Summe der Schäden, die dadurch selbst getragen werden. Weil sich damit die häufigsten Kundenfragen dieses Berufs beantworten lassen, lohnt der Blick darauf, wie Selbstbeteiligung und Schadenfreiheitsklasse als zwei getrennte Rechnungen funktionieren.
Dieser Begriff gehört zum Arbeitsalltag der Kaufleute für Versicherungen und Finanzen. Was der Beruf sonst verlangt, steht in der Ausbildung; was er zahlt, im Gehaltsvergleich.