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Schaden und Regulierung

Restwert

Der Betrag, der sich für ein beschädigtes Fahrzeug oder eine beschädigte Sache in ihrem Zustand nach dem Schaden noch erzielen lässt.

Stand:

Ein zerstörtes Fahrzeug ist nicht wertlos. Es gibt Ersatzteile her, es lässt sich ins Ausland verkaufen, es bringt zumindest Materialerlös. Genau diesen verbliebenen Erlös bezeichnet der Restwert. Er spielt dort eine Rolle, wo nicht repariert, sondern der Schaden über den Wert des Fahrzeugs abgerechnet wird: Weil das beschädigte Fahrzeug beim Eigentümer bleibt und dieser es verwerten kann, wird der Restwert von der Entschädigung abgezogen. Aus Wiederbeschaffungswert minus Restwert ergibt sich der Betrag, mit dem der Geschädigte sich wieder ein Fahrzeug beschaffen kann.

Ermittelt wird er im Gutachten, meist gestützt auf Angebote aus dem regionalen Markt. Daneben stehen bundesweite Restwertbörsen, auf denen spezialisierte Aufkäufer Gebote abgeben, die regelmäßig über den regionalen Angeboten liegen. Hier liegt der häufigste Streitpunkt der Kfz-Regulierung: Der Haftpflichtversicherer übersendet ein höheres Gebot und will danach abrechnen, der Geschädigte hat sein Fahrzeug bereits zu dem im Gutachten ausgewiesenen Preis verkauft.

Die Rechtsprechung zum Sondermarkt

Für den Schadensersatzanspruch gegen den Schädiger gilt nach der Rechtsprechung der Grundsatz, dass der Geschädigte sein Fahrzeug auf dem ihm zugänglichen allgemeinen regionalen Markt verwerten darf. Er muss nicht von sich aus auf Sondermärkte ausweichen und keine Restwertbörse abfragen. Wer allerdings ein höheres Angebot des Versicherers erhält, bevor er verkauft, darf es nicht ohne Weiteres übergehen. In der Kaskoversicherung liegt es anders, denn dort bestimmen die Bedingungen, welcher Restwert in Ansatz gebracht wird – das ist einer der Punkte, an denen dieselbe Beschädigung je nach Anspruchsgrundlage unterschiedlich abgerechnet wird.

Was der Restwert nicht ist

Er beschreibt den Zustand nach dem Schadenereignis und ist damit etwas anderes als der gemeine Wert, der als Entschädigungsmaßstab für eine unbeschädigte, aber unbrauchbar gewordene Sache dient. Ebenso wenig ist er ein Abzug für Verschleiß: Alter und Abnutzung stecken bereits im Wiederbeschaffungswert. Und er entsteht nicht nur bei Fahrzeugen. Auch in der Sachversicherung mindert der Erlös für gerettete oder beschädigte Sachen die Entschädigung, wenn der Versicherungsnehmer sie behält. In welchem Zusammenhang dieser Betrag in der Kraftfahrtabteilung auftaucht, zeigt der Artikel zur Arbeit in der Kfz-Versicherung.

Dieser Begriff gehört zum Arbeitsalltag der Kaufleute für Versicherungen und Finanzen. Was der Beruf sonst verlangt, steht in der Ausbildung; was er zahlt, im Gehaltsvergleich.

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