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Sparten und Produkte

Hausratversicherung

Auch: Hausrat

Eine Sachversicherung für die beweglichen Gegenstände eines Haushalts, die bei Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl den Wiederbeschaffungswert ersetzt.

Stand:

Zum Hausrat zählt, was jemand in seine Wohnung trägt und beim Auszug wieder mitnimmt: Möbel, Kleidung, Geschirr, Geräte, Bücher, Werkzeug, auch das Bargeld und der Schmuck im Schrank. Versichert sind diese Sachen gegen Brand, Blitzschlag und Explosion, gegen Leitungswasser, gegen Sturm und Hagel sowie gegen Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach einem Einbruch. Ersetzt wird der Betrag, der nötig ist, um eine Sache gleicher Art und Güte neu zu beschaffen; der Zeitwert spielt nur bei Sachen eine Rolle, die schon vor dem Schaden nicht mehr gebrauchsfähig waren.

Eine Besonderheit ist die Außenversicherung: Hausrat, der sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befindet, bleibt für eine begrenzte Zeit und bis zu einem Anteil der Versicherungssumme mitversichert. Das betrifft das Gepäck auf der Reise ebenso wie die Ausstattung eines Kindes, das auswärts studiert. Für Bargeld, Wertsachen und Schmuck gelten dagegen Entschädigungsgrenzen, und Fahrräder sind gegen Diebstahl nur gedeckt, wenn das ausdrücklich vereinbart ist.

Die Summe kommt aus der Wohnfläche

Niemand kann den Wert seines Haushalts zuverlässig schätzen, und wer es versucht, schätzt zu niedrig. Deshalb hat sich durchgesetzt, die Versicherungssumme nicht aus einer Inventarliste, sondern aus der Wohnfläche abzuleiten: ein fester Betrag je Quadratmeter, den der Versicherer vorgibt. Wird die Summe nach dieser Klausel gebildet, verzichtet er im Gegenzug auf den Einwand der Unterversicherung und kürzt die Entschädigung nicht, selbst wenn der tatsächliche Wert höher liegt. Wer stattdessen eine eigene, niedrigere Summe wünscht, verliert diesen Verzicht.

Zwei Missverständnisse aus dem Schadenbüro

Das erste betrifft die Zuständigkeit. Fest eingebaute Teile der Wohnung gehören in die Wohngebäudeversicherung; die Frage taucht regelmäßig beim Teppichboden, bei der Einbauküche und bei Markisen auf, und die Antwort hängt vom Bedingungswerk und davon ab, wer den Einbau bezahlt hat. Das zweite betrifft den Diebstahl. Gedeckt ist der Einbruch, also das Eindringen unter Überwindung eines Hindernisses. Wird aus der offenen Wohnung etwas mitgenommen, liegt ein einfacher Diebstahl vor, und der ist in den gängigen Bedingungen nicht versichert. Das gestohlene Fahrrad aus dem unverschlossenen Keller fällt in dieselbe Lücke. Warum bei einem Leitungswasserschaden fast immer zwei Verträge betroffen sind und wer am Ende was zahlt, beschreibt der Artikel zu Wohngebäude und Hausrat.

Dieser Begriff gehört zum Arbeitsalltag der Kaufleute für Versicherungen und Finanzen. Was der Beruf sonst verlangt, steht in der Ausbildung; was er zahlt, im Gehaltsvergleich.

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