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Kalkulation und Tarif

Höchstrechnungszins

Auch: Garantiezins, Rechnungszins

Der aufsichtsrechtlich festgelegte Höchstsatz, mit dem ein Lebensversicherer die Deckungsrückstellung eines Vertrags verzinsen darf.

Stand:

Ein Lebensversicherer verspricht Leistungen, die Jahrzehnte in der Zukunft liegen, und rechnet dafür mit einem Zins, den er bis dahin sicher erzielen zu können glaubt. Weil dieses Versprechen nur so belastbar ist wie die Annahme dahinter, hat der Verordnungsgeber eine Obergrenze gezogen: Die Deckungsrückstellungsverordnung legt fest, mit welchem Zinssatz die Deckungsrückstellung höchstens gebildet werden darf. Seit dem 1. Januar 2025 liegt dieser Satz bei 1,0 Prozent, nachdem er über Jahre gesenkt worden war und zuvor bei 0,25 Prozent gelegen hatte.

Der Satz bleibt am Vertrag hängen

Entscheidend ist der Stichtag des Vertragsschlusses. Der Satz, der bei Abschluss galt, bleibt für diesen Vertrag über die gesamte Laufzeit maßgeblich; spätere Änderungen wirken nur auf Neuabschlüsse. In einem Bestand liegen deshalb Verträge aus vielen Zinsgenerationen nebeneinander, und die alten mit hoher Garantie sind für den Versicherer die teuren. Wer im Bestandsgespräch eine alte Police vor sich hat, trifft dort regelmäßig auf Garantien, die am heutigen Markt nicht mehr zu bekommen sind. Ohne Kenntnis dieser Größe lässt sich ein solcher Vertrag nicht sinnvoll bewerten.

Eine Obergrenze ist kein Renditeversprechen

Das Wort Garantiezins hat viel Schaden angerichtet, weil es eine Zusage suggeriert, die es so nicht gibt. Verzinst wird nicht der eingezahlte Beitrag, sondern die Deckungsrückstellung – also der Teil des Geldes, der nach Abzug von Risiko- und Kostenanteilen tatsächlich zur Verzinsung kommt. Die Rendite auf das eingezahlte Kapital liegt deshalb regelmäßig unter dem genannten Satz, in den ersten Jahren deutlich.

Der zweite Punkt: Es handelt sich um eine Höchstgrenze für die Kalkulation, nicht um eine Vorgabe, was ein Versicherer gutschreiben muss. Ein Unternehmen darf niedriger rechnen, und was es tatsächlich erwirtschaftet, geht über die Überschussbeteiligung an die Versicherten, nicht über den Rechnungszins. Was ein solcher Zins über Jahrzehnte bewirkt und was im Bestand einer Lebensversicherung daran hängt, behandelt der Artikel zu Lebensversicherung und Altersvorsorge.

Dieser Begriff gehört zum Arbeitsalltag der Kaufleute für Versicherungen und Finanzen. Was der Beruf sonst verlangt, steht in der Ausbildung; was er zahlt, im Gehaltsvergleich.

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