Lebensversicherer müssen vorsichtig rechnen. Sie unterstellen eine höhere Sterblichkeit, als sie erwarten, sie kalkulieren mit einem Zins, der unter dem liegt, was sie erzielen wollen, und sie setzen Kosten an, die sie zu unterschreiten hoffen. Diese Vorsicht ist aufsichtsrechtlich gewollt, weil ein Vertrag über vierzig Jahre halten muss. Sie hat aber eine zwangsläufige Folge: Wenn die Wirklichkeit besser ausfällt als die Annahme, bleibt Geld übrig. Die Überschussbeteiligung ist der Mechanismus, der dieses Geld an die Versicherten zurückgibt, und § 153 VVG macht daraus einen Anspruch – beteiligt wird, sofern die Beteiligung nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.
Woher die Überschüsse stammen
Die Überschüsse stammen aus drei Quellen. Das Risikoergebnis entsteht, wenn weniger oder später geleistet werden muss als angenommen. Das Kostenergebnis entsteht, wenn die Verwaltung günstiger arbeitet als einkalkuliert. Das Kapitalanlageergebnis entsteht, soweit die Erträge über dem garantierten Rechnungszins liegen; dieser Teil heißt Zinsüberschuss und ist der größte. Verteilt wird nicht sofort, sondern über die Rückstellung für Beitragsrückerstattung, aus der jährlich deklariert wird. Hinzu tritt die Beteiligung an den Bewertungsreserven, also an den stillen Reserven der Kapitalanlagen, die bei Vertragsende anteilig zugeteilt werden.
In der Krankenversicherung läuft derselbe Gedanke unter anderem Namen weiter: Dort dient die Rückstellung für Beitragsrückerstattung vor allem dazu, Beitragserhöhungen abzufedern und im Alter die Belastung zu senken.
Was in der Modellrechnung steht, ist keine Zusage
Die Angebotsunterlagen zeigen zwei Zahlen: eine garantierte Leistung und eine höhere, die die laufende Überschussbeteiligung fortschreibt. Nur die erste ist verbindlich. Die zweite beruht auf der Annahme, dass die heutige Deklaration über Jahrzehnte gleich bleibt, und diese Annahme hat in der Niedrigzinsphase reihenweise nicht getragen. Wer einen Vertrag aus den neunziger Jahren vor sich hat, findet die Differenz zwischen Prospekt und Auszahlung in konkreten Zahlen. Die Überschussbeteiligung wird jedes Jahr neu festgesetzt, und sie kann auf null fallen, ohne dass der Vertrag verletzt wäre. Was in dieser Sparte über Jahrzehnte hinweg gerechnet und im Bestand bearbeitet wird, zeigt der Artikel zu Lebensversicherung und Altersvorsorge.
Dieser Begriff gehört zum Arbeitsalltag der Kaufleute für Versicherungen und Finanzen. Was der Beruf sonst verlangt, steht in der Ausbildung; was er zahlt, im Gehaltsvergleich.