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Vertrieb und Vermittlung

Honorarberatung

Eine Beratung über Versicherungen, die der Kunde selbst bezahlt und für die der Beratende keine Vergütung von einem Versicherer erhält.

Stand:

Honorarberatung dreht die Zahlungsrichtung um. Nicht der Versicherer vergütet die Beratung aus dem Beitrag, sondern der Kunde bezahlt sie unmittelbar – nach Stunden, nach Pauschale oder nach dem Umfang des Auftrags. Der Gedanke dahinter ist die Entkopplung von Rat und Abschluss: Wer unabhängig davon bezahlt wird, ob am Ende eine Police entsteht, soll auch abraten können, ohne sich damit die Grundlage zu entziehen.

Gesetzlich ausgeformt ist dieser Weg beim Versicherungsberater, der nach § 34d Abs. 2 GewO eine eigene Erlaubnis erhält und vom Versicherungsunternehmen keinen wirtschaftlichen Vorteil annehmen darf. Daneben gibt es Makler, die ihre Tätigkeit teilweise über Honorar abrechnen, meist in Verbindung mit Nettotarifen. Wichtig ist in beiden Fällen die saubere Trennung: Honorar und Courtage für dasselbe Geschäft nebeneinander zu vereinnahmen, ist nicht zulässig.

Wo sie sich in der Praxis durchsetzt

Verbreitet ist die Honorarberatung dort, wo der Beratungsaufwand hoch und der Abschluss unsicher ist: bei betrieblichen Versorgungswerken, bei komplexen Gewerberisiken, bei der Prüfung bestehender Verträge ohne Wechselabsicht und bei der Auseinandersetzung mit einem Versicherer über eine abgelehnte Leistung. Im Privatkundengeschäft mit kleinen Beiträgen bleibt sie die Ausnahme, weil ein Stundensatz schnell den Jahresbeitrag einer Hausratversicherung übersteigt.

Ein anderer Zahlweg, nicht automatisch der billigere

Honorarberatung wird häufig mit Ersparnis gleichgesetzt. Ob sie günstiger ausfällt, hängt vom Einzelfall ab: von der Höhe des Honorars, vom Volumen des Vertrags und von der Laufzeit. Hinzu kommt ein steuerlicher Punkt, der in der Rechnung sichtbar wird. Vermittlungsleistungen sind nach § 4 Nr. 11 UStG von der Umsatzsteuer befreit; eine reine Beratung ohne Vermittlung fällt nicht darunter, das Honorar erhöht sich also um die Umsatzsteuer. Zu kurz greift auch die Gleichung, Honorar bedeute Unabhängigkeit. Sie folgt nicht aus der Zahlungsrichtung allein, sondern aus den Pflichten, die jemand übernimmt – auch ein über Courtage vergüteter Makler schuldet seinem Auftraggeber die Wahrung von dessen Interessen. Welche Rechtsstellungen sich hinter den ähnlich klingenden Bezeichnungen verbergen, sortiert der Artikel darüber, was Kaufmann, Fachmann, Makler und Berater unterscheidet.

Dieser Begriff gehört zum Arbeitsalltag der Kaufleute für Versicherungen und Finanzen. Was der Beruf sonst verlangt, steht in der Ausbildung; was er zahlt, im Gehaltsvergleich.

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