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Lexikon

Vertrieb und Vermittlung

Wer Versicherungen verkaufen darf, in wessen Auftrag er das tut, wovon er lebt und was er dabei dokumentieren muss: die Begriffe der Vermittlung.

23 Begriffe in diesem Feld.

Begriffe in diesem Feld

Ausschließlichkeitsvertreter (auch: Einfirmenvertreter)
Selbständiger Versicherungsvertreter, der ausschließlich für ein Versicherungsunternehmen vermittelt und für den dieses Unternehmen die uneingeschränkte Haftung übernimmt.
Beratungsdokumentation (auch: Beratungsprotokoll)
Die schriftliche Wiedergabe von Anlass, Wünschen, Rat und Begründung eines Beratungsgesprächs, die der Vermittler dem Kunden in Textform übermittelt.
Beratungspflicht
Die Pflicht von Versicherer und Vermittler, den Kunden anlassbezogen zu befragen, zu beraten und den erteilten Rat zu begründen.
Bestand
Die Gesamtheit der Versicherungsverträge, die ein Vermittler betreut oder ein Versicherungsunternehmen führt.
Bestandsübertragung
Die Übertragung eines Versicherungsbestands auf einen anderen Träger, zwischen Versicherungsunternehmen nur mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde möglich.
Bruttopolice
Ein Versicherungsvertrag, bei dem die Abschluss- und Vertriebskosten bereits im laufenden Beitrag einkalkuliert sind.
Courtage
Die Vergütung, die ein Versicherungsmakler vom Versicherungsunternehmen für die Vermittlung und die laufende Betreuung eines Vertrags erhält.
Courtagezusage
Die Vereinbarung zwischen einem Versicherungsunternehmen und einem Makler über Höhe, Fälligkeit und Rückforderung der Courtage.
Erlaubnis nach § 34d GewO
Die gewerberechtliche Zulassung, die selbständige Versicherungsvermittler und Versicherungsberater vor Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der Industrie- und Handelskammer einholen müssen.
Honorarberatung
Eine Beratung über Versicherungen, die der Kunde selbst bezahlt und für die der Beratende keine Vergütung von einem Versicherer erhält.
Maklermandat (auch: Maklervollmacht)
Die Vollmacht, mit der ein Kunde seinen Versicherungsmakler gegenüber den Versicherern legitimiert, seine Verträge zu verwalten und Erklärungen abzugeben.
Maklervertrag
Der Vertrag zwischen Kunde und Versicherungsmakler, der den Makler zur Interessenwahrung, zur Beratung und zur laufenden Betreuung verpflichtet.
Mehrfachagent
Versicherungsvertreter, der für mehrere Versicherungsunternehmen gleichzeitig vermittelt und dafür eine eigene gewerberechtliche Erlaubnis benötigt.
Nettopolice (auch: Nettotarif)
Ein Versicherungsvertrag ohne einkalkulierte Abschlusskosten, bei dem der Kunde die Vergütung des Vermittlers gesondert vereinbart und zahlt.
Provision
Die erfolgsabhängige Vergütung eines Versicherungsvertreters für die Vermittlung und die Betreuung von Versicherungsverträgen.
Sachkundeprüfung (auch: Sachkundenachweis)
Die Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer, mit der die fachliche Eignung für die Vermittlung von und die Beratung über Versicherungen nachgewiesen wird.
Storno
Der vorzeitige Wegfall eines Versicherungsvertrags, der beim vermittelnden Vertrieb zur Rückbelastung bereits gezahlter Vergütung führen kann.
Stornohaftung
Die Pflicht eines Vermittlers, erhaltene Abschlussvergütung anteilig zurückzuzahlen, wenn der vermittelte Vertrag innerhalb der vereinbarten Haftungszeit endet.
Vermittlerregister
Das öffentliche Verzeichnis aller in Deutschland registrierten Versicherungsvermittler und Versicherungsberater, geführt von den Industrie- und Handelskammern.
Versicherungsberater
Gewerbetreibender, der nach § 34d Abs. 2 GewO gegen Honorar über Versicherungen berät und dafür keine Vergütung von einem Versicherer annehmen darf.
Versicherungsmakler
Gewerbetreibender, der die Vermittlung von Versicherungsverträgen im Auftrag des Kunden übernimmt, ohne von einem Versicherer damit betraut zu sein.
Weiterbildungspflicht
Die gesetzliche Pflicht, sich in jedem Kalenderjahr im Umfang von 15 Stunden fachlich weiterzubilden, wenn man an Vermittlung oder Beratung von Versicherungen mitwirkt.
Zielmarkt (auch: Zielmarktbestimmung, Zielmarktkonzept)
Die Gruppe von Kunden, für deren Bedürfnisse ein Versicherungsprodukt konzipiert ist und an die es nach der Vertriebsstrategie des Anbieters verkauft werden soll.

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