Lexikon
Vertrieb und Vermittlung
Wer Versicherungen verkaufen darf, in wessen Auftrag er das tut, wovon er lebt und was er dabei dokumentieren muss: die Begriffe der Vermittlung.
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Begriffe in diesem Feld
- Ausschließlichkeitsvertreter (auch: Einfirmenvertreter)
- Selbständiger Versicherungsvertreter, der ausschließlich für ein Versicherungsunternehmen vermittelt und für den dieses Unternehmen die uneingeschränkte Haftung übernimmt.
- Beratungsdokumentation (auch: Beratungsprotokoll)
- Die schriftliche Wiedergabe von Anlass, Wünschen, Rat und Begründung eines Beratungsgesprächs, die der Vermittler dem Kunden in Textform übermittelt.
- Beratungspflicht
- Die Pflicht von Versicherer und Vermittler, den Kunden anlassbezogen zu befragen, zu beraten und den erteilten Rat zu begründen.
- Bestand
- Die Gesamtheit der Versicherungsverträge, die ein Vermittler betreut oder ein Versicherungsunternehmen führt.
- Bestandsübertragung
- Die Übertragung eines Versicherungsbestands auf einen anderen Träger, zwischen Versicherungsunternehmen nur mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde möglich.
- Bruttopolice
- Ein Versicherungsvertrag, bei dem die Abschluss- und Vertriebskosten bereits im laufenden Beitrag einkalkuliert sind.
- Courtage
- Die Vergütung, die ein Versicherungsmakler vom Versicherungsunternehmen für die Vermittlung und die laufende Betreuung eines Vertrags erhält.
- Courtagezusage
- Die Vereinbarung zwischen einem Versicherungsunternehmen und einem Makler über Höhe, Fälligkeit und Rückforderung der Courtage.
- Erlaubnis nach § 34d GewO
- Die gewerberechtliche Zulassung, die selbständige Versicherungsvermittler und Versicherungsberater vor Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der Industrie- und Handelskammer einholen müssen.
- Honorarberatung
- Eine Beratung über Versicherungen, die der Kunde selbst bezahlt und für die der Beratende keine Vergütung von einem Versicherer erhält.
- Maklermandat (auch: Maklervollmacht)
- Die Vollmacht, mit der ein Kunde seinen Versicherungsmakler gegenüber den Versicherern legitimiert, seine Verträge zu verwalten und Erklärungen abzugeben.
- Maklervertrag
- Der Vertrag zwischen Kunde und Versicherungsmakler, der den Makler zur Interessenwahrung, zur Beratung und zur laufenden Betreuung verpflichtet.
- Mehrfachagent
- Versicherungsvertreter, der für mehrere Versicherungsunternehmen gleichzeitig vermittelt und dafür eine eigene gewerberechtliche Erlaubnis benötigt.
- Nettopolice (auch: Nettotarif)
- Ein Versicherungsvertrag ohne einkalkulierte Abschlusskosten, bei dem der Kunde die Vergütung des Vermittlers gesondert vereinbart und zahlt.
- Provision
- Die erfolgsabhängige Vergütung eines Versicherungsvertreters für die Vermittlung und die Betreuung von Versicherungsverträgen.
- Sachkundeprüfung (auch: Sachkundenachweis)
- Die Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer, mit der die fachliche Eignung für die Vermittlung von und die Beratung über Versicherungen nachgewiesen wird.
- Storno
- Der vorzeitige Wegfall eines Versicherungsvertrags, der beim vermittelnden Vertrieb zur Rückbelastung bereits gezahlter Vergütung führen kann.
- Stornohaftung
- Die Pflicht eines Vermittlers, erhaltene Abschlussvergütung anteilig zurückzuzahlen, wenn der vermittelte Vertrag innerhalb der vereinbarten Haftungszeit endet.
- Vermittlerregister
- Das öffentliche Verzeichnis aller in Deutschland registrierten Versicherungsvermittler und Versicherungsberater, geführt von den Industrie- und Handelskammern.
- Versicherungsberater
- Gewerbetreibender, der nach § 34d Abs. 2 GewO gegen Honorar über Versicherungen berät und dafür keine Vergütung von einem Versicherer annehmen darf.
- Versicherungsmakler
- Gewerbetreibender, der die Vermittlung von Versicherungsverträgen im Auftrag des Kunden übernimmt, ohne von einem Versicherer damit betraut zu sein.
- Weiterbildungspflicht
- Die gesetzliche Pflicht, sich in jedem Kalenderjahr im Umfang von 15 Stunden fachlich weiterzubilden, wenn man an Vermittlung oder Beratung von Versicherungen mitwirkt.
- Zielmarkt (auch: Zielmarktbestimmung, Zielmarktkonzept)
- Die Gruppe von Kunden, für deren Bedürfnisse ein Versicherungsprodukt konzipiert ist und an die es nach der Vertriebsstrategie des Anbieters verkauft werden soll.