Bei einer Nettopolice enthält der Beitrag keinen Vertriebsanteil. Kalkuliert sind nur Risiko- und Verwaltungskosten sowie, bei Verträgen mit Sparanteil, der Anteil für die Kapitalbildung. Die Arbeit des Vermittlers wird daneben abgerechnet, auf Grundlage einer Vergütungsvereinbarung zwischen ihm und dem Kunden. Angeboten werden solche Tarife vor allem in der Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung sowie in der privaten Krankenversicherung, meist über Versicherungsberater oder über Makler, die mit Honorar arbeiten.
Rechnerisch ist der laufende Beitrag niedriger als bei der vergleichbaren Bruttopolice, und bei Verträgen mit Sparanteil steht von Beginn an mehr Kapital im Vertrag, weil keine Abschlusskosten vorgezogen werden. Der Preis dafür ist Sichtbarkeit: Die Vergütung steht als Betrag auf einem eigenen Papier, oft in Raten über die ersten Jahre, und sie wird als solche wahrgenommen.
Zwei Verträge auf einem Tisch
Für die Bearbeitung entstehen dadurch zwei getrennte Rechtsverhältnisse. Der Versicherungsvertrag läuft zwischen Kunde und Versicherer, die Vergütungsvereinbarung zwischen Kunde und Vermittler. Der Versicherer zieht das Honorar nicht ein, mahnt es nicht an und weiß im Zweifel nicht, wie hoch es ist. Fragen dazu gehören deshalb nicht in die Bestandsführung, sondern zum Vermittler, und Rückfragen nach einer Kostenaufstellung laufen dort ins Leere, wo nie eine Kalkulation bestand.
Die Kündigung beendet nur den einen Vertrag
Hier liegt der Punkt, an dem die Nettopolice regelmäßig missverstanden wird. Wer den Versicherungsvertrag kündigt, wird die Honorarschuld damit nicht los. Die Vergütungsvereinbarung ist ein eigenständiger Vertrag über eine bereits erbrachte Leistung, und die Rechtsprechung hat solche Vereinbarungen im Grundsatz auch dann als wirksam angesehen, wenn die Versicherung schon nach kurzer Zeit endet. Wirtschaftlich unterscheidet sich das weniger von der Bruttopolice, als es scheint: Dort ist der Betrag ebenfalls verbraucht, nur eben unsichtbar in der Kalkulation. Sichtbar wird der Unterschied erst, wenn eine Rechnung im Briefkasten liegt, während der Vertrag bereits gekündigt ist. Wie dieselbe Vergütung aus der Sicht dessen aussieht, der sie verdient, beschreibt der Artikel zu Provision, Courtage und variabler Vergütung.
Dieser Begriff gehört zum Arbeitsalltag der Kaufleute für Versicherungen und Finanzen. Was der Beruf sonst verlangt, steht in der Ausbildung; was er zahlt, im Gehaltsvergleich.