Zusatztarife setzen dort an, wo der Leistungskatalog der gesetzlichen Kasse endet. Vier Gruppen decken den größten Teil des Marktes ab. Der Zahntarif beteiligt sich an Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie, meist mit einem Prozentsatz der Kosten, die nach dem Kassenzuschuss offen bleiben. Der stationäre Tarif finanziert Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und die Behandlung durch den Chefarzt. Der ambulante Tarif greift bei Sehhilfen, Heilpraktikern oder Vorsorgeuntersuchungen. Das Krankentagegeld schließlich ersetzt Einkommen, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger dauert, als der Arbeitgeber Entgelt fortzahlt, und ist für Selbständige oft der wichtigste Baustein überhaupt.
Rechtlich sind das eigenständige private Krankenversicherungsverträge. Sie werden einzeln beantragt, einzeln geprüft und einzeln gekündigt; mit dem Verhältnis zur Kasse haben sie nichts zu tun. Zum Antrag gehören Gesundheitsfragen, und wie überall in der Personenversicherung entscheidet ihre vollständige Beantwortung darüber, ob der Vertrag im Leistungsfall trägt.
Der Anruf nach dem Heil- und Kostenplan
Ein häufiger Vorgang: Der Zahnarzt hat eine Brücke angekündigt, der Kunde meldet sich am selben Nachmittag und will eine Zahnzusatzversicherung. Der Weg ist versperrt. Die Behandlung ist bereits angeraten, der Versicherungsfall hat begonnen, und die Antragsfragen erfassen genau diesen Umstand. Selbst wenn ein Vertrag zustande käme, stünde er unter den Wartezeiten und der Zahnstaffel, die in den ersten Versicherungsjahren marktüblich nur begrenzte Beträge freigibt.
Wartezeit und Karenzzeit sind zweierlei
Beide Begriffe werden im Gespräch durcheinandergebracht, und der Unterschied ist erheblich. Die Wartezeit liegt am Anfang des Vertrags: Vor ihrem Ablauf besteht kein Anspruch, danach gilt sie für immer als erfüllt. Die Karenzzeit liegt im einzelnen Leistungsfall und wiederholt sich bei jedem neuen; beim Krankentagegeld bezeichnet sie den Tag, ab dem gezahlt wird.
Die Fristen selbst stehen nicht im Gesetz, sondern in den Bedingungen des jeweiligen Tarifs, und sie unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter deutlich genug, um sie vor jeder Auskunft nachzulesen. Welcher eigenen Logik die private Krankenversicherung folgt und wo das Verhältnis zur gesetzlichen Kasse zählt, beschreibt der Artikel zur Arbeit in der privaten Krankenversicherung.
Dieser Begriff gehört zum Arbeitsalltag der Kaufleute für Versicherungen und Finanzen. Was der Beruf sonst verlangt, steht in der Ausbildung; was er zahlt, im Gehaltsvergleich.