Die gesetzliche Pflegeversicherung ist als Teilleistungssystem angelegt. Sie zahlt je nach Pflegegrad feste Beträge, und was darüber hinausgeht, trägt der Pflegebedürftige oder seine Familie. Im Heim fällt deshalb ein Eigenanteil an, der die Rente vieler Betroffener übersteigt; in der häuslichen Pflege bleibt die Zeit, die Angehörige aufwenden, ohnehin unbezahlt. Genau diese Differenz ist der Gegenstand der Pflegezusatzversicherung.
Der Markt bietet drei Bauarten an. Die Pflegetagegeldversicherung zahlt einen vereinbarten Betrag je Tag, gestaffelt nach Pflegegrad, ohne dass Rechnungen vorzulegen wären; das Geld kann auch an einen pflegenden Angehörigen weitergegeben werden. Die Pflegekostenversicherung erstattet dagegen nachgewiesene Aufwendungen, meist als Anteil dessen, was die gesetzliche Kasse leistet. Die Pflegerentenversicherung ist kalkulatorisch eine Lebensversicherung: Sie zahlt eine lebenslange Rente, hat feste Beiträge und bildet Rückstellungen, ist dafür aber teurer als die beiden anderen Formen.
Was im Antrag und in den ersten Jahren zu beachten ist
Vor der Annahme steht eine Gesundheitsprüfung, und sie ist streng, weil das Risiko mit dem Alter steil steigt. Vorerkrankungen des Bewegungsapparats, Erkrankungen des Nervensystems und psychische Diagnosen führen häufig zu einem Risikozuschlag oder zur Ablehnung. Die Bedingungen sehen außerdem regelmäßig eine Wartezeit vor, in der noch kein Anspruch besteht; wer wenige Monate nach Abschluss pflegebedürftig wird, geht in dieser Zeit leer aus. Beides spricht dafür, das Thema nicht bis kurz vor den Ruhestand zu verschieben.
Der Irrtum vom vollen Kostenersatz
Hartnäckig hält sich die Vorstellung, die gesetzliche Pflegeversicherung übernehme den Heimplatz und die private Ergänzung sei ein Luxus. Beides trifft nicht zu. Die Kasse zahlt einen Zuschuss, keinen Rechnungsbetrag, und der Eigenanteil bleibt beim Pflegebedürftigen; reicht sein Vermögen nicht, tritt die Sozialhilfe ein und prüft, ob Kinder heranzuziehen sind, was allerdings erst oberhalb einer gesetzlich festgelegten Einkommensgrenze in Betracht kommt. Der zweite Irrtum betrifft die Höhe des Tagegeldes: Vereinbart wird ein fester Betrag, der über Jahrzehnte an Kaufkraft verliert, wenn keine Dynamik eingeschlossen ist. Welcher Logik die private Krankenversicherung insgesamt folgt und was dort bearbeitet wird, beschreibt der Artikel zur Arbeit in der privaten Krankenversicherung.
Dieser Begriff gehört zum Arbeitsalltag der Kaufleute für Versicherungen und Finanzen. Was der Beruf sonst verlangt, steht in der Ausbildung; was er zahlt, im Gehaltsvergleich.