Lexikon
Sparten und Produkte
Die Versicherungszweige von der Kfz-Haftpflicht bis zur betrieblichen Altersversorgung: was sie absichern, für wen sie gedacht sind, wo sie enden.
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Begriffe in diesem Feld
- Berufshaftpflichtversicherung (auch: Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, Vermögensschaden-Haftpflicht, Berufshaftpflicht)
- Eine Haftpflichtversicherung für Ansprüche aus der Ausübung eines bestimmten Berufs, die in den beratenden Berufen vor allem reine Vermögensschäden deckt.
- Berufsunfähigkeitsversicherung (auch: BU-Versicherung)
- Eine Versicherung, die eine vereinbarte Rente zahlt, wenn die versicherte Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben kann.
- Betriebliche Altersversorgung (auch: bAV, Betriebsrente)
- Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung, die ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten aus Anlass des Arbeitsverhältnisses zusagt.
- Betriebshaftpflichtversicherung (auch: Betriebshaftpflicht, BHV)
- Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden, die einem Dritten aus dem Betrieb eines Unternehmens entstehen.
- Betriebsunterbrechungsversicherung (auch: Ertragsausfallversicherung)
- Eine Versicherung, die nach einem versicherten Sachschaden den entgangenen Betriebsgewinn und die weiterlaufenden Kosten eines Unternehmens ersetzt.
- Cyberversicherung
- Eine Deckung für die wirtschaftlichen Folgen von Angriffen auf die Informationstechnik eines Betriebes, die eigene Kosten, Ansprüche Dritter und Krisenhilfe zusammenfasst.
- Direktversicherung
- Ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung, bei dem der Arbeitgeber eine Lebensversicherung auf das Leben des Beschäftigten abschließt und diesen bezugsberechtigt macht.
- D&O-Versicherung (auch: Organhaftpflichtversicherung, Managerhaftpflicht)
- Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für die persönliche Haftung von Organmitgliedern und leitenden Angestellten eines Unternehmens.
- Elementarschadenversicherung (auch: Elementarversicherung, Erweiterte Elementardeckung)
- Ein Zusatzbaustein zur Gebäude- oder Hausratversicherung, der Schäden durch Naturgefahren wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben oder Schneedruck abdeckt.
- Entgeltumwandlung (auch: Gehaltsumwandlung)
- Die Umwandlung künftiger Entgeltansprüche in eine wertgleiche Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung, auf die Beschäftigte einen gesetzlichen Anspruch haben.
- Gliedertaxe
- Tabelle in den Unfallbedingungen, die für den Verlust oder die Funktionsunfähigkeit einzelner Körperteile feste Invaliditätsgrade festlegt.
- Haftpflichtversicherung (auch: Haftpflicht)
- Versicherung, die begründete Schadenersatzansprüche Dritter gegen den Versicherungsnehmer erfüllt und unbegründete Ansprüche abwehrt.
- Hausratversicherung (auch: Hausrat)
- Eine Sachversicherung für die beweglichen Gegenstände eines Haushalts, die bei Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl den Wiederbeschaffungswert ersetzt.
- Kaskoversicherung (auch: Fahrzeugversicherung)
- Eine freiwillige Sachversicherung für das eigene Fahrzeug, die als Teilkasko einzelne Gefahren und als Vollkasko zusätzlich den selbst verursachten Unfall abdeckt.
- Kautionsversicherung (auch: Bürgschaftsversicherung, Avalversicherung)
- Übernahme von Bürgschaften durch einen Versicherer, die ein Unternehmen sonst als Aval bei seiner Bank einkaufen müsste.
- Kfz-Haftpflichtversicherung (auch: Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung)
- Die gesetzlich vorgeschriebene Versicherung, die Schäden ersetzt, die mit dem Gebrauch eines Fahrzeugs anderen zugefügt werden.
- Komposit (auch: Kompositversicherung, Komposit-Geschäft)
- Sammelbezeichnung für alle Versicherungszweige außerhalb von Leben und Kranken, also für die Schaden- und Unfallversicherung.
- Krankenversicherung
- Versicherung, die die Kosten der Behandlung von Krankheiten trägt und in Deutschland als gesetzliche oder als private Absicherung besteht.
- Krankenzusatzversicherung (auch: Zusatzversicherung, Krankenzusatz)
- Private Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung für Leistungen, die die Kasse nicht oder nur teilweise übernimmt.
- Kreditversicherung (auch: Warenkreditversicherung, Delkredereversicherung)
- Versicherung gegen den Ausfall von Forderungen, vor allem aus Lieferungen und Leistungen auf Ziel.
- Lebensversicherung
- Personenversicherung, die eine vereinbarte Summe oder Rente auszahlt, wenn die versicherte Person stirbt oder einen bestimmten Zeitpunkt erlebt.
- Notlagentarif
- Der Tarif der privaten Krankenversicherung, in dem ein Versicherungsnehmer als versichert gilt, solange sein Vertrag wegen Beitragsrückstands ruht.
- Pensionsfonds
- Eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die betriebliche Altersversorgung im Kapitaldeckungsverfahren erbringt und dabei nicht für alle Leistungsfälle versicherungsförmige Garantien zusagen darf.
- Pensionskasse
- Ein rechtlich selbständiges Lebensversicherungsunternehmen, das ausschließlich betriebliche Altersversorgung betreibt und den Versicherten einen eigenen Rechtsanspruch gewährt.
- Pflegezusatzversicherung
- Eine private Versicherung, die die Lücke zwischen den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den tatsächlichen Kosten der Pflege verringern soll.
- Privathaftpflichtversicherung (auch: Privathaftpflicht, Private Haftpflichtversicherung)
- Haftpflichtversicherung für Schäden, die der Versicherungsnehmer als Privatperson einem Dritten zufügt.
- Progression (auch: Progressive Invaliditätsstaffel)
- Vereinbarung in der Unfallversicherung, nach der die Leistung ab einem bestimmten Invaliditätsgrad überproportional ansteigt.
- Rechtsschutzversicherung (auch: Rechtsschutz)
- Versicherung, die die Kosten der Wahrnehmung rechtlicher Interessen trägt, soweit der vereinbarte Leistungsbereich sie erfasst.
- Riester-Rente (auch: Riesterrente)
- Eine private Altersvorsorge, die der Staat über Zulagen und einen Sonderausgabenabzug fördert und die im Alter als lebenslange Rente ausgezahlt wird.
- Risikolebensversicherung (auch: Risiko-Lebensversicherung, Todesfallversicherung)
- Lebensversicherung, die allein für den Todesfall eine Summe zahlt und keinen Sparanteil aufbaut.
- Rürup-Rente (auch: Basisrente)
- Eine steuerlich geförderte private Altersvorsorge, die ausschließlich als lebenslange Rente ausgezahlt wird und weder beleihbar noch übertragbar ist.
- Sachversicherung
- Versicherung, die den Schaden an einer bestimmten Sache des Versicherungsnehmers ersetzt und dabei an den Wert dieser Sache gebunden bleibt.
- Transportversicherung
- Versicherung der Güter auf dem Transportweg und der Haftung derjenigen, die den Transport ausführen.
- Unfallversicherung (auch: Private Unfallversicherung)
- Summenversicherung, die nach einem Unfall vereinbarte Leistungen erbringt, vor allem bei dauerhaft bleibender Invalidität.
- Unterstützungskasse (auch: U-Kasse)
- Eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung der betrieblichen Altersversorgung, die auf ihre Leistungen förmlich keinen Rechtsanspruch gewährt und deshalb nicht der Versicherungsaufsicht unterliegt.
- Wohngebäudeversicherung (auch: Gebäudeversicherung, Verbundene Wohngebäudeversicherung)
- Eine Sachversicherung für das Wohngebäude und seine fest verbundenen Bestandteile, die üblicherweise Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel in einem Vertrag zusammenfasst.