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Vertragsrecht

Karenzzeit

Auch: Karenzfrist, Leistungsaufschub

Ein vereinbarter Zeitraum nach dem Eintritt des Versicherungsfalls, für den noch keine Leistung gezahlt wird.

Stand:

Eine Karenzzeit ist ein Selbstbehalt, der nicht in Euro, sondern in Zeit bemessen wird. Der Versicherungsfall ist eingetreten, der Anspruch besteht dem Grunde nach, doch die Zahlung setzt erst nach einer vereinbarten Zahl von Tagen oder Monaten ein. Weil der Versicherer damit die kurzen und häufigen Fälle aus seiner Kalkulation nimmt, sinkt der Beitrag merklich, je länger die Karenzzeit gewählt wird.

Begegnen kann sie in drei Ecken des Geschäfts. Im Krankentagegeld für Angestellte beginnt die Leistung häufig erst ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit, weil bis dahin die sechswöchige Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers greift; Selbständige wählen kürzere Staffeln, etwa ab dem 15. oder dem 22. Tag. In der Berufsunfähigkeitsversicherung werden Karenzzeiten von sechs, zwölf oder vierundzwanzig Monaten angeboten, meist von Kunden, die für diese Zeit auf Rücklagen oder eine Zusage des Arbeitgebers zurückgreifen können. In der Betriebsunterbrechungsversicherung ist sie in Tagen ausgedrückt und hält kleine Störungen aus dem Vertrag heraus.

Warum sie am Schreibtisch auffällt

Bemerkt wird die Karenzzeit fast immer erst im Leistungsfall. Ein Selbständiger meldet eine Arbeitsunfähigkeit und rechnet mit Geld nach einer Woche; vereinbart war der 43. Tag, weil die Vergleichsrechnung beim Abschluss auf den Beitrag geschaut hat. Dass für die davorliegenden Wochen in den gängigen Bedingungen auch nicht nachträglich gezahlt wird, sobald die Karenzzeit überschritten ist, macht den Unterschied zu einer bloßen Verzögerung aus.

Derselbe Leerlauf, ein anderer Startpunkt

Karenzzeit und Wartezeit beschreiben beide eine Strecke ohne Geld, und sie werden deshalb ständig verwechselt. Der Unterschied liegt im Nullpunkt der Messung. Die Wartezeit wird vom Vertragsbeginn aus gezählt, gilt für alle künftigen Fälle gemeinsam und ist nach einmaligem Ablauf erledigt. Die Karenzzeit wird vom einzelnen Versicherungsfall aus gezählt und stellt sich bei jedem neuen Fall zurück. Ein Kunde mit zehnjährigem Vertrag hat keine Wartezeit mehr vor sich, aber bei jeder neuen Erkrankung wieder die volle Karenzzeit. Der zweite Irrtum ist die Gleichsetzung mit einem Ausschluss: Während der Karenzzeit besteht der Schutz und wird der Fall geprüft, es unterbleibt allein die Zahlung. In welchen Tarifen solche Fristen überhaupt vereinbart werden und wie Leistungs- und Vertragsseite dort arbeiten, beschreibt der Artikel zur privaten Krankenversicherung.

Dieser Begriff gehört zum Arbeitsalltag der Kaufleute für Versicherungen und Finanzen. Was der Beruf sonst verlangt, steht in der Ausbildung; was er zahlt, im Gehaltsvergleich.

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