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Schaden und Regulierung

Kulanz

Auch: Kulanzleistung, Kulanzzahlung

Eine Leistung des Versicherers, die er ohne rechtliche Verpflichtung erbringt, um einen Fall im Sinne der Kundenbeziehung abzuschließen.

Stand:

Nicht jede Zahlung eines Versicherers beruht auf einem Anspruch. Kulanz bezeichnet die Leistung, die erbracht wird, obwohl der Vertrag sie nicht deckt oder obwohl eine Kürzung möglich wäre. Die Gründe liegen außerhalb des Bedingungswerks: eine langjährige Verbindung, ein Grenzfall in der Auslegung, ein Verfahren, dessen Ausgang ungewiss ist und dessen Kosten den Streitwert übersteigen, oder schlicht die Einschätzung, dass ein zufriedener Kunde mehr wert ist als der eingesparte Betrag.

Auf dem Schreiben steht dann fast immer derselbe Zusatz: ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Das ist keine Höflichkeitsfloskel, sondern der Kern der Sache. Der Versicherer macht damit deutlich, dass er nicht erklärt, verpflichtet gewesen zu sein, und dass aus der Zahlung kein Anspruch auf künftige Zahlungen in vergleichbaren Fällen erwächst. Ohne diesen Vorbehalt bestünde das Risiko, dass die Leistung als Anerkenntnis gelesen wird und der Einwand der fehlenden Deckung später nicht mehr zu erheben ist.

Wo die Entscheidung im Haus fällt

Kulanz ist selten eine Entscheidung der ersten Bearbeitungsebene. Die Häuser arbeiten mit Kompetenzgrenzen: bis zu einem bestimmten Betrag entscheidet die Sachbearbeitung, darüber die Fachvorgesetzten. Vermittler bringen solche Fälle über ihre Betreuer ein, und die Begründung zählt mehr als die Beharrlichkeit – ein nachvollziehbar dargestellter Grenzfall bewegt mehr als der Hinweis auf die Beitragshistorie. Erfasst wird die Zahlung getrennt von den regulären Schadenaufwendungen, weil sie in der Schadenstatistik ein anderes Vorzeichen hat als eine geschuldete Leistung.

Was Kulanz nicht ist

Sie ist kein Ersatz für eine Deckungsprüfung und kein Weg, eine strittige Frage offenzulassen. Wer einen Fall aus Bequemlichkeit als Kulanz abschließt, obwohl der Anspruch besteht, verkauft dem Kunden seine eigene Leistung als Geschenk. Umgekehrt ist sie kein Anspruch: Ein Ablehnungsschreiben, das Kulanz verweigert, lässt sich nicht mit dem Argument angreifen, ein anderer Kunde habe sie erhalten; rechtlich bleibt es bei der Leistungsfreiheit oder der Kürzung, die der Vertrag hergibt. Und sie hebt eine Ablehnung nicht auf – ein gekürzter Fall bleibt ein gekürzter Fall, auch wenn ein Teilbetrag freiwillig fließt. Für die Bewertung des Vertrags gilt zudem: Eine Kulanzzahlung ist eine Schadenzahlung und kann sich auf Folgen auswirken, die an den Schadenverlauf anknüpfen. An welcher Stelle des Ablaufs diese Entscheidung fällt, zeigt der Überblick darüber, wie ein Schaden von der Meldung bis zur Regulierung geprüft wird.

Dieser Begriff gehört zum Arbeitsalltag der Kaufleute für Versicherungen und Finanzen. Was der Beruf sonst verlangt, steht in der Ausbildung; was er zahlt, im Gehaltsvergleich.

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