Das Maklermandat richtet sich nach außen. Es ist die Vollmacht, mit der ein Kunde seinen Makler gegenüber den Versicherungsunternehmen ausweist und ihn ermächtigt, für ihn zu handeln: Auskünfte einzuholen, Anträge einzureichen, Änderungen zu veranlassen, Schäden zu melden und Erklärungen entgegenzunehmen. Für die Bestandsführung des Versicherers ist es der Schlüssel, der einen Dritten in ein fremdes Vertragsverhältnis lässt; ohne dieses Papier darf dort niemand Auskunft geben.
Der Umfang ist gestaltbar und sollte es auch sein. Manche Vollmachten decken nur die Verwaltung bestehender Verträge, andere schließen die Kündigung ausdrücklich ein oder aus. Mit dem Eingang der Vollmacht schlüsselt der Versicherer die betroffenen Verträge auf die Vermittlernummer des Maklers um – der frühere Betreuer verliert damit Zugriff und laufende Vergütung, weshalb die Umschlüsselung in der Praxis der eigentliche Streitpunkt eines Betreuerwechsels ist.
Was die Sachbearbeitung damit macht
Trifft eine Maklervollmacht ein, wird zuerst geprüft, ob sie von der berechtigten Person stammt, welche Verträge sie benennt und ob sie den verlangten Vorgang wirklich deckt. Eine Vollmacht, die nur zur Verwaltung ermächtigt, trägt keine Kündigung; eine, die auf eine Sparte begrenzt ist, öffnet nicht den ganzen Bestand. Widerruft der Kunde später, gilt der Widerruf vom Eingang an, und alte Vorgänge bleiben wirksam.
Vollmacht und Auftrag sind zweierlei
Beide Papiere entstehen im selben Gespräch, und genau deshalb werden sie verwechselt. Die Vollmacht sagt, was der Makler nach außen darf; der Maklervertrag sagt, was er dem Kunden schuldet. Aus dem Mandat allein folgt keine Beratungspflicht, und aus seinem Widerruf folgt nicht das Ende des Maklervertrags: Wer nur die Vollmacht zurückzieht, hat den Auftrag noch nicht gekündigt. Falsch eingeschätzt wird zuletzt die Wirkung gegenüber dem Versicherer: Ein Mandat verpflichtet ihn nicht, einen bestimmten Makler zu vergüten – die Vergütung folgt aus der Courtagezusage, nicht aus der Vollmacht des Kunden. Welche Rechtsstellungen hinter den gängigen Berufsbezeichnungen stehen, sortiert der Artikel darüber, was Kaufmann, Fachmann, Makler und Berater jeweils bedeuten.
Dieser Begriff gehört zum Arbeitsalltag der Kaufleute für Versicherungen und Finanzen. Was der Beruf sonst verlangt, steht in der Ausbildung; was er zahlt, im Gehaltsvergleich.