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Sparten und Produkte

Privathaftpflichtversicherung

Auch: Privathaftpflicht, Private Haftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherung für Schäden, die der Versicherungsnehmer als Privatperson einem Dritten zufügt.

Stand:

Versichert ist das Risiko aus dem, was man tut, ohne dafür bezahlt zu werden: Haushalt, Freizeit, Sport, Nachbarschaft, das Bewohnen einer Wohnung. Ehepartner und Kinder in Schule oder Erstausbildung sind in den gängigen Bedingungen mitversichert, sodass eine Familie in der Regel einen einzigen Vertrag braucht. Ausgeklammert bleiben die beruflichen und gewerblichen Tätigkeiten, für die die Betriebshaftpflichtversicherung zuständig ist, sowie der Gebrauch von Kraftfahrzeugen, der in der Kfz-Haftpflicht liegt.

Eine Pflicht zum Abschluss gibt es in Deutschland nicht. Verpflichtend sind nur einzelne Haftpflichtversicherungen: die des Kraftfahrzeughalters, die des Jagdscheininhabers, die bestimmter freier Berufe und in mehreren Bundesländern die des Hundehalters. Trotzdem gehört der Vertrag zu den meistverkauften überhaupt, weil die Haftung für Personenschäden der Höhe nach unbegrenzt ist und ein einziger schwerer Fall ein Arbeitsleben überdauern kann.

Der Ball im Fenster

Der klassische Anruf: Ein sechsjähriges Kind hat die Scheibe des Nachbarn getroffen, die Eltern gehen davon aus, dass ihre Privathaftpflicht die neue Scheibe bezahlt. In der Bearbeitung beginnt die Prüfung eine Stufe früher, nämlich bei der Frage, ob überhaupt jemand haftet. Erst wenn diese Frage bejaht ist, kommt die Deckungssumme ins Spiel.

Warum die Scheibe oft unbezahlt bleibt

Kinder unter sieben Jahren sind nach § 828 BGB nicht verantwortlich, im Straßenverkehr unter bestimmten Voraussetzungen sogar bis zehn Jahre. Ein Kind, das nicht haftet, löst keinen Anspruch aus, und was kein Anspruch ist, kann keine Haftpflichtversicherung erfüllen. Die Eltern treten nur dann an seine Stelle, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, § 832 BGB. Wer sein Kind altersgemäß beaufsichtigt hat, haftet nicht, und der Nachbar bleibt auf dem Schaden sitzen. Der Satz von den Eltern, die für ihre Kinder haften, steht auf Bauzäunen und nicht im Gesetz.

Weil das nachbarschaftlich unhaltbar ist, bieten viele Tarife marktüblich eine Mitversicherung von Schäden durch deliktsunfähige Kinder an, begrenzt der Höhe nach und meist nur auf Antrag. Warum die Prüfung dieser Verträge nicht im Bedingungswerk, sondern im Bürgerlichen Gesetzbuch beginnt, zeigt die Darstellung zur privaten Haftpflichtversicherung und der Frage der Haftung.

Dieser Begriff gehört zum Arbeitsalltag der Kaufleute für Versicherungen und Finanzen. Was der Beruf sonst verlangt, steht in der Ausbildung; was er zahlt, im Gehaltsvergleich.

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