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Vertragsrecht

Deckungssumme

Auch: Deckungssummen, Haftungshöchstsumme

Der Höchstbetrag, mit dem ein Haftpflichtversicherer für einen Versicherungsfall einsteht.

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Ein Haftpflichtrisiko hat keinen Wert, den man vorher feststellen könnte. Wie teuer es wird, wenn jemand einen anderen verletzt, hängt von dessen Verdienst, Alter und Verletzungsfolgen ab und kann sich über Jahrzehnte als Rente fortsetzen. Weil es also keinen Versicherungswert gibt, an dem sich ein Betrag ausrichten ließe, vereinbaren die Parteien in der Haftpflichtversicherung keine Wertgröße, sondern eine Obergrenze: die Deckungssumme. Sie sagt, bis zu welchem Betrag der Versicherer für einen Versicherungsfall eintritt.

Aus dieser Konstruktion folgt unmittelbar, dass es hier keine Unterversicherung gibt. Eine zu niedrig gewählte Deckungssumme kürzt kleine Schäden nicht; sie wirkt sich erst aus, wenn ein Schaden die Grenze überschreitet. Dann zahlt der Versicherer bis zur Summe, und für den Rest haftet der Schädiger mit seinem gesamten Vermögen und seinem künftigen Einkommen. Titulierte Ansprüche verjähren erst nach dreißig Jahren, weshalb ein einziger Personenschaden ein Erwerbsleben begleiten kann. Genau deshalb kosten hohe Deckungssummen im Verhältnis wenig: Die großen Schäden sind selten, aber ruinös.

Wie die Summe in den Bedingungen steht

Üblich ist eine pauschale Summe für Personen- und Sachschäden, oft mit einem eigenen, niedrigeren Betrag für Vermögensschäden. Dazu kommt die Maximierung: Für alle Schäden eines Versicherungsjahres zusammen steht meist ein Mehrfaches der Einzelsumme zur Verfügung. Eine Serienschadenklausel fasst mehrere Schäden aus derselben Ursache zu einem Versicherungsfall zusammen, was die Grenze schneller erreicht, als man erwartet. In der Kfz-Haftpflicht schreibt das Pflichtversicherungsgesetz Mindestdeckungssummen vor; die Anbieter liegen mit ihren pauschalen Summen regelmäßig deutlich darüber. Die Abwehr unberechtigter Ansprüche gehört zur Leistung des Haftpflichtversicherers, und Kosten, die er selbst veranlasst, gehen nicht zulasten des Betrags, der für den Geschädigten zur Verfügung steht.

Ein Wort, zwei Bedeutungen

Verwirrend ist, dass die Bedingungswerke der Haftpflichtsparten den Betrag selbst häufig Versicherungssumme nennen. Der Unterschied liegt nicht im Wort, sondern in der Funktion: In der Sachversicherung ist die Versicherungssumme an einen feststellbaren Wert gekoppelt und entscheidet über die Quote, in der Haftpflicht ist sie eine reine Kappungsgrenze. Der zweite Irrtum betrifft die Reichweite. Eine hohe Deckungssumme erweitert den Umfang des Schutzes nicht. Was die Bedingungen ausschließen, bleibt ausgeschlossen, auch bei einer Summe von fünfzig Millionen Euro. Wie die Haftungsfrage in dieser Sparte vor der Deckungsfrage geprüft wird, zeigt die Darstellung zur privaten Haftpflichtversicherung und der Frage der Haftung.

Dieser Begriff gehört zum Arbeitsalltag der Kaufleute für Versicherungen und Finanzen. Was der Beruf sonst verlangt, steht in der Ausbildung; was er zahlt, im Gehaltsvergleich.

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