Anders als in der Sach- oder Haftpflichtversicherung wird hier kein Schaden ersetzt, sondern ein Verfahren finanziert. Getragen werden die Anwaltsvergütung, die Gerichtskosten, Auslagen für Zeugen und Sachverständige, Kosten eines Schlichtungsverfahrens und bei Unterliegen auch die Kosten der Gegenseite. Die gesetzlichen Grundlagen stehen in den §§ 125 ff. VVG; ein eigenes Rechtsschutzversicherungsgesetz existiert nicht, obwohl danach regelmäßig gesucht wird.
Verkauft wird die Sparte in Bausteinen, und das ist ihr wichtigstes Merkmal. Privat-, Berufs-, Verkehrs- und Wohnungsrechtsschutz lassen sich einzeln oder kombiniert abschließen. Was nicht eingekauft wurde, ist nicht versichert, gleichgültig wie berechtigt das Anliegen ist. Innerhalb der gekauften Bausteine grenzen zusätzlich Leistungsarten ab, etwa Schadenersatz-, Arbeits-, Miet- oder Strafrechtsschutz.
Die Kündigung auf dem Tisch
Ein Kunde meldet sich mit einer Kündigung des Arbeitgebers und will klagen. Zwei Fragen entscheiden alles Weitere. Erstens der Zeitpunkt: Wann liegt der Rechtsschutzfall, und lag er nach dem Ablauf der Wartezeit, die im Arbeitsrecht marktüblich drei Monate beträgt? Zweitens die Deckungszusage: Der Versicherer prüft den Sachverhalt und erteilt sie, wenn hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht und die Rechtsverfolgung nicht mutwillig ist. Erst danach beauftragt der Kunde einen Anwalt, den er frei wählen darf.
Wo die Erwartung zu weit reicht
Der Vertrag wird oft als Erlaubnis verstanden, jede Meinungsverschiedenheit vor Gericht zu bringen. Dagegen stehen die Ausschlüsse, die in den Bedingungen jedes Anbieters einen erheblichen Raum einnehmen: Baurisiken rund um Errichtung und Kauf einer Immobilie, Kapitalanlagestreitigkeiten oder familienrechtliche Auseinandersetzungen jenseits einer Erstberatung sind marktüblich ausgenommen.
Der zweite Punkt betrifft die abgelehnte Deckungszusage. Sie ist kein letztes Wort. Für den Streit darüber sehen die Bedingungen ein eigenes Verfahren vor, in dem ein unabhängiger Anwalt oder ein Schiedsgutachter entscheidet, und dieses Verfahren geht auf Kosten des Versicherers. Was ein Sachbearbeiter in dieser Sparte im Einzelnen prüft und wie eine Deckungszusage zustande kommt, zeigt die Darstellung zur Arbeit in der Rechtsschutzversicherung.
Dieser Begriff gehört zum Arbeitsalltag der Kaufleute für Versicherungen und Finanzen. Was der Beruf sonst verlangt, steht in der Ausbildung; was er zahlt, im Gehaltsvergleich.