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Vertragsrecht

Deckung

Auch: Versicherungsschutz, Deckungsschutz

Der Umfang des Schutzes, den ein Versicherungsvertrag für ein bestimmtes Risiko tatsächlich gewährt.

Stand:

Deckung ist kein Zustand, sondern das Ergebnis einer Rechnung. In sie gehen vier Größen ein: die versicherten Gefahren, die versicherten Sachen oder Personen, der räumliche und zeitliche Geltungsbereich und die vereinbarten Summen. Davon abgezogen werden die Ausschlüsse und der Selbstbehalt. Was übrig bleibt, ist der Schutz, den der Vertrag trägt. Deshalb lässt sich die Frage, ob etwas versichert ist, ohne die Bedingungen nie beantworten, und deshalb ist die Deckungsprüfung der erste Schritt jeder Schadenbearbeitung.

In der Haftpflichtversicherung kommt eine Besonderheit hinzu, die im Betrieb ständig für Rückfragen sorgt. Das Verhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer und das Verhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Geschädigtem werden getrennt beurteilt. Der Versicherer prüft zuerst, ob der Vorgang in seinen Vertrag fällt, und erst danach, ob der Anspruch des Dritten überhaupt besteht. Beides kann auseinanderfallen: ein begründeter Anspruch ohne Deckung, eine gedeckte Sache ohne begründeten Anspruch.

Die Deckungsanfrage vor dem Schaden

Am Schreibtisch taucht das Wort am häufigsten vor dem Ereignis auf. Ein gewerblicher Kunde will eine Drohne für Dachaufnahmen anschaffen und fragt, ob das noch unter seine Betriebshaftpflicht fällt. Ein privater Kunde mietet ein Ferienhaus und will wissen, ob Schäden an der Einrichtung mitversichert sind. Die Antwort verlangt einen Blick in den Bedingungstext und nicht in die Beitragsrechnung, und sie gehört schriftlich in die Akte, weil sie später als Zusage gelesen wird.

Gedeckt heißt nicht ausgezahlt

Der verbreitetste Irrtum liegt in der Gleichsetzung von Deckung und Zahlung. Eine Deckungszusage klärt, dass der Vorgang in den Vertrag fällt; über die Höhe sagt sie nichts. Dazwischen liegen die Deckungssumme, der Selbstbehalt, eine mögliche Unterversicherung und die Bewertung des Schadens. Der zweite Irrtum betrifft die Reihenfolge: Viele Kunden lesen zuerst die Liste der Ausschlüsse und schließen daraus, alles Übrige sei versichert. Die Bedingungen arbeiten umgekehrt. Sie schließen zunächst positiv ein, und erst dieser Einschluss wird durch die Ausschlüsse begrenzt. Was gar nicht erst eingeschlossen ist, braucht keinen Ausschluss, um zu fehlen. In welcher Reihenfolge diese Prüfungen im Schadenfall tatsächlich ablaufen, zeigt der Überblick darüber, wie aus einer Schadenmeldung eine Regulierung wird.

Dieser Begriff gehört zum Arbeitsalltag der Kaufleute für Versicherungen und Finanzen. Was der Beruf sonst verlangt, steht in der Ausbildung; was er zahlt, im Gehaltsvergleich.

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