Während die Kfz-Haftpflichtversicherung die Schäden anderer ersetzt, geht es in der Kasko um das eigene Fahrzeug. Sie ist freiwillig, und sie kommt in zwei Ausbaustufen. Die Teilkasko deckt eine abschließend aufgezählte Reihe von Gefahren: Brand und Explosion, Entwendung, Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung, Glasbruch, Zusammenstoß mit Tieren sowie Schäden durch Marderbiss und Kurzschluss an der Verkabelung, wobei die letzten beiden je nach Bedingungswerk unterschiedlich weit reichen. Die Vollkasko enthält alles davon und zusätzlich den Unfallschaden, den der Fahrer selbst verursacht hat, sowie mut- und böswillige Handlungen fremder Personen.
Beide Stufen werden regelmäßig mit einer Selbstbeteiligung vereinbart, die kleine Schäden aus der Regulierung heraushält und den Beitrag deutlich senkt. Nur die Vollkasko kennt eigene Schadenfreiheitsklassen; die Teilkasko wird ohne Rückstufung abgerechnet, weshalb ein Glasschaden die Einstufung unberührt lässt.
Wie abgerechnet wird
Repariert wird bis zur Grenze der Wirtschaftlichkeit. Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, rechnet der Versicherer den Totalschaden ab: Er zahlt den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes, den das beschädigte Fahrzeug noch erzielt, und abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Neuwertentschädigung gibt es nur in den ersten Monaten nach der Erstzulassung und nur, wenn die Bedingungen sie vorsehen. Bei Entwendung gilt zusätzlich eine Wartefrist, nach deren Ablauf das Fahrzeug als nicht wiederauffindbar behandelt wird.
Vollkasko heißt nicht ohne Bedingungen
Der Name legt nahe, dass jeder Schaden am eigenen Wagen ersetzt wird. Das Gesetz sieht es anders. Nach § 81 VVG ist der Versicherer bei vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens frei, und bei grober Fahrlässigkeit darf er die Leistung in dem Verhältnis kürzen, das der Schwere des Verschuldens entspricht. Viele Bedingungswerke verzichten inzwischen auf diese Kürzung, nehmen aber Alkohol und Drogen ausdrücklich davon aus; dort bleibt es bei der Quote oder bei der vollständigen Ablehnung. Der zweite Irrtum betrifft die Abgrenzung: Wer beim Rangieren ein fremdes Fahrzeug beschädigt, meldet den Schaden der Haftpflicht, nicht der Kasko. Beide Verträge stehen im selben Schein, gehören aber verschiedenen Leistungswelten an. Welche Vorgänge in der Kraftfahrtabteilung tatsächlich bearbeitet werden und warum der November dort der härteste Monat ist, zeigt die Darstellung zur Arbeit in der Kfz-Versicherung.
Dieser Begriff gehört zum Arbeitsalltag der Kaufleute für Versicherungen und Finanzen. Was der Beruf sonst verlangt, steht in der Ausbildung; was er zahlt, im Gehaltsvergleich.