Nach einem Kfz-Schaden steht früh eine Zahl im Gutachten, an der sich alles Weitere ausrichtet: der Wiederbeschaffungswert. Er beantwortet die Frage, was der Geschädigte aufwenden müsste, um sich am Markt ein gleichwertiges Fahrzeug zu beschaffen – gleiches Modell, vergleichbare Ausstattung, ähnliche Laufleistung, entsprechender Erhaltungszustand. Maßgeblich ist der Preis bei einem seriösen Gebrauchtwagenhändler am regionalen Markt, nicht der Wunschpreis einer privaten Kleinanzeige und nicht der einstige Kaufpreis.
Ermittelt wird er aus Marktbeobachtung und Bewertungssystemen, korrigiert um alles, was dieses konkrete Fahrzeug vom Durchschnitt unterscheidet: Sonderausstattung, gepflegtes Scheckheft, Vorschäden, ungewöhnlich hohe oder niedrige Laufleistung, regionale Nachfrage. Bei sehr jungen und bei sehr alten Fahrzeugen wird es schwierig – dort, wo es keinen funktionierenden Vergleichsmarkt gibt, arbeitet ein Gutachten mit Zuschlägen und muss sie begründen.
Wofür die Zahl im Schadenfall gebraucht wird
Sie ist der Maßstab für die Wirtschaftlichkeit. Liegen die Reparaturkosten darüber, spricht man vom wirtschaftlichen Totalschaden, und abgerechnet wird nicht mehr die Reparatur, sondern der Ersatz des Fahrzeugs. Was dabei ausgezahlt wird, ist nicht der volle Wiederbeschaffungswert, sondern der Wiederbeschaffungsaufwand: der Wert abzüglich dessen, was das beschädigte Fahrzeug noch einbringt. In der Kaskoversicherung tritt zusätzlich die vereinbarte Selbstbeteiligung in Abzug.
Zwei Fallen bei der Zahl selbst
Die erste ist die Umsatzsteuer. Der Wiederbeschaffungswert im Gutachten enthält je nach Fahrzeug den vollen Steuersatz, eine Differenzbesteuerung oder gar keine Steuer, weil ältere Fahrzeuge überwiegend von privat gehandelt werden. Im Schadensersatzrecht wird Umsatzsteuer nur ersetzt, wenn sie tatsächlich angefallen ist; eine Abrechnung ohne Ersatzbeschaffung bleibt deshalb regelmäßig netto. Die zweite Falle ist die Verwechslung mit dem Zeitwert. Der Zeitwert fragt nach dem verbliebenen Gebrauchswert nach Alter und Abnutzung, der Wiederbeschaffungswert nach einem Marktpreis samt Händlerspanne und Gewährleistung. Beide liegen selten gleichauf, und in der Kaskoregulierung entscheiden die Bedingungen, welcher Maßstab gilt. In welchem Zusammenhang dieser Wert in der Kraftfahrtabteilung auftaucht, zeigt die Darstellung zur Arbeit in der Kfz-Versicherung.
Dieser Begriff gehört zum Arbeitsalltag der Kaufleute für Versicherungen und Finanzen. Was der Beruf sonst verlangt, steht in der Ausbildung; was er zahlt, im Gehaltsvergleich.