Die Riester-Rente ist kein Produkt, sondern eine Förderung. Gefördert wird ein zertifizierter Altersvorsorgevertrag, der die eingezahlten Beiträge zu Rentenbeginn garantiert und die Auszahlung als lebenslange Rente vorsieht; ob dahinter eine Rentenversicherung, ein Banksparplan oder ein Fondssparplan steht, ist für die Förderung gleichgültig. Die Rechtsgrundlagen stehen im Einkommensteuergesetz, der Sonderausgabenabzug in § 10a, die Zulagen in den §§ 79 ff.
Förderberechtigt sind vor allem in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte sowie Beamte; Ehegatten können über einen eigenen Vertrag mittelbar hinzukommen. Wer nicht dazugehört, etwa als Selbständiger, ist auf die Basisrente verwiesen. Die Zulage beträgt für den Vertragsinhaber 175 Euro im Jahr. Je Kind, für das Kindergeld gezahlt wird, kommen 185 Euro hinzu, für ab 2008 geborene Kinder 300 Euro. Wer zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhält die Grundzulage einmalig um 200 Euro erhöht. Die genannten Beträge geben den Stand für das Jahr 2026 wieder; der Gesetzgeber hat die geförderte private Vorsorge für die Zeit danach neu geordnet.
Was der Kunde selbst einzahlen muss
Die volle Zulage gibt es nur gegen einen Mindesteigenbeitrag. Er beträgt vier Prozent der rentenversicherungspflichtigen Einnahmen des Vorjahres, und von diesem Betrag werden die Zulagen abgezogen; übrig bleibt, was der Kunde tatsächlich überweist. Mindestens sind 60 Euro im Jahr zu zahlen. Wer weniger einzahlt, bekommt die Zulagen anteilig gekürzt, und genau das ist der häufigste Anlass für eine Rückforderung: Nach einer Gehaltserhöhung passt der Dauerauftrag nicht mehr, ohne dass es jemandem auffällt. Ein Dauerzulagenantrag verhindert das nicht, er erspart nur den jährlichen Antrag.
Zulage und Steuerabzug kommen nicht zusammen
Im Verkaufsgespräch wird die Förderung gern addiert: Zulagen plus Steuerersparnis aus dem Sonderausgabenabzug von bis zu 2.100 Euro. So funktioniert es nicht. Das Finanzamt führt von Amts wegen eine Günstigerprüfung durch. Es rechnet aus, ob die Steuerersparnis aus dem Abzug höher ist als die Zulagen. Ist sie es, wird die Differenz als Steuervorteil gutgeschrieben, die Zulagen bleiben aber angerechnet. Wer wenig verdient und Kinder hat, lebt praktisch allein von den Zulagen. Der zweite verbreitete Irrtum betrifft das Ende: Die Rente ist in voller Höhe zu versteuern, weil die Einzahlung gefördert war. Wie sich die geförderten Produkte in das übrige Vorsorgegeschäft einfügen und was im Bestand daran bearbeitet wird, zeigt der Artikel zu Lebensversicherung und Altersvorsorge.
Dieser Begriff gehört zum Arbeitsalltag der Kaufleute für Versicherungen und Finanzen. Was der Beruf sonst verlangt, steht in der Ausbildung; was er zahlt, im Gehaltsvergleich.