Die Basisrente, nach dem Ökonomen Bert Rürup meist Rürup-Rente genannt, ist der private Vertrag, der der gesetzlichen Rente nachgebaut ist. Ihre Förderung findet allein über die Steuer statt: Beiträge sind nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b EStG als Sonderausgaben abziehbar. Der Höchstbetrag ist an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt und steigt deshalb Jahr für Jahr; eine feste Zahl lässt sich dazu nicht nennen, sie gilt immer nur für einen Veranlagungszeitraum. Auf den abziehbaren Betrag werden Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zu berufsständischen Versorgungswerken angerechnet, was den verbleibenden Spielraum bei Angestellten erheblich verkleinert.
Dafür ist der Vertrag eng gebunden. Ausgezahlt wird ausschließlich eine lebenslange Leibrente, frühestens von einem im Gesetz festgelegten Alter an. Das Kapital ist nicht kapitalisierbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht übertragbar. Ein Rückkaufswert lässt sich nicht auszahlen; wer nicht weiterzahlen kann, kann den Vertrag nur beitragsfrei stellen. Vererbt wird nichts, außer der Vertrag enthält eine ausdrücklich eingeschlossene Hinterbliebenenleistung für den Ehegatten oder für Kinder, für die Anspruch auf Kindergeld besteht.
Für wen sie gerechnet wird
Auf dem Schreibtisch taucht die Basisrente meist bei Selbständigen und Freiberuflern auf, die keinen Zugang zur gesetzlichen Rentenversicherung und deshalb auch keinen Zugang zur Riester-Förderung haben. Der zweite typische Fall ist der gut verdienende Angestellte mit hoher Steuerlast, bei dem der Abzug im Spitzensteuersatz wirkt und die Auszahlung später zu einem niedrigeren Satz besteuert wird. Ein dritter Punkt wird selten erwähnt: Das angesparte Kapital ist in der Ansparphase unter den Voraussetzungen des § 851c ZPO vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt, was für Selbständige ein eigenes Argument sein kann.
Nicht die Riester-Rente für Selbständige
Die Verkürzung auf diesen Satz führt in die Irre. Es gibt keine Zulagen, keine Kinderförderung und keine Günstigerprüfung, sondern nur den Sonderausgabenabzug, der einem Kunden ohne nennenswerte Steuerlast wenig bringt. Vor allem aber ist die Bindung eine andere: Aus einem Riester-Vertrag lässt sich unter Verlust der Förderung Kapital entnehmen, aus einer Basisrente nicht. Wer das Geld später für etwas anderes braucht, kommt nicht mehr heran, und das ist keine Klausel des Versicherers, sondern die Bedingung, unter der der Gesetzgeber die Förderung gewährt. Wie sich die geförderten Formen in das übrige Vorsorgegeschäft einfügen, zeigt der Überblick zu Lebensversicherung und Altersvorsorge.
Dieser Begriff gehört zum Arbeitsalltag der Kaufleute für Versicherungen und Finanzen. Was der Beruf sonst verlangt, steht in der Ausbildung; was er zahlt, im Gehaltsvergleich.