Ein Tarif ist für den Normalfall gerechnet. Bevor ein Antrag angenommen wird, muss deshalb jemand entscheiden, ob das angetragene Risiko diesem Normalfall entspricht. Genau das leistet die Risikoprüfung: Sie ordnet den Einzelfall in die Kalkulation ein. In der Personenversicherung geht es um Gesundheit, Beruf, Hobbys und bestehende Verträge, in der Sachversicherung um Bauart, Nutzung, Brandschutz und Vorschäden, im Gewerbegeschäft zusätzlich um Betriebsart und Umsatz. Der Umfang staffelt sich nach der beantragten Summe – kleine Verträge laufen über wenige Fragen und automatisierte Regeln, große über ärztliche Untersuchungen oder eine Besichtigung vor Ort.
Was gefragt und was erhoben werden darf
Rechtlich steht die Prüfung auf zwei Pfeilern. Nach § 19 VVG hat der Antragsteller die Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform fragt; was nicht gefragt wird, muss auch nicht von selbst offenbart werden. Und nach § 213 VVG dürfen Gesundheitsdaten bei Ärzten, Krankenkassen oder anderen Versicherern nur mit Einwilligung des Betroffenen erhoben werden, wobei dieser über jede einzelne Erhebung zu unterrichten ist. Ein Blankoscheck am Ende des Antragsformulars genügt dafür nicht.
Am Ende steht eines von fünf Ergebnissen: Annahme zu Normalbedingungen, Annahme gegen einen Risikozuschlag, Annahme mit Leistungsausschluss für einen bestimmten Bereich, Zurückstellung für eine bestimmte Zeit, etwa bis eine Behandlung abgeschlossen ist, oder Ablehnung.
Die Prüfung nimmt dem Kunden nichts ab
Ein verbreiteter Trugschluss lautet, der Versicherer habe mit der Annahme bestätigt, dass alles in Ordnung sei. Das Gegenteil trifft zu: Die Risikoprüfung stützt sich auf die Angaben im Antrag. Stellt sich später heraus, dass eine Frage falsch beantwortet wurde, greifen die Rechtsfolgen der vorvertraglichen Anzeigepflicht, und zwar unabhängig davon, wie gründlich geprüft wurde.
Der zweite Punkt betrifft die Spuren. Ein zurückgezogener Antrag ist harmlos, eine Ablehnung dagegen wird bei Anträgen in der Personenversicherung häufig im Hinweis- und Informationssystem der Branche vermerkt und erschwert den nächsten Versuch. Deshalb hat sich die anonymisierte Voranfrage über den Vermittler eingebürgert. Welche Entscheidungen zwischen dem ausgefüllten Formular und der Police im Einzelnen fallen und welche Fristen dabei laufen, beschreibt die Darstellung zu Antrag und Risikoprüfung.
Dieser Begriff gehört zum Arbeitsalltag der Kaufleute für Versicherungen und Finanzen. Was der Beruf sonst verlangt, steht in der Ausbildung; was er zahlt, im Gehaltsvergleich.