Das Hinweis- und Informationssystem, meist nur HIS genannt, ist eine branchenweite Datei, die von der informa HIS GmbH betrieben wird. Versicherer melden dorthin einzelne Vorgänge, die ihnen auffällig erscheinen, und fragen umgekehrt bei Antrag und Schaden ab, ob zu einer Person, einem Fahrzeug oder einer Immobilie bereits ein Eintrag vorliegt. Der Zweck ist die Aufdeckung von Mehrfachbetrug und die Absicherung der Risikoprüfung: Ein Fahrzeug mit unrepariertem Vorschaden soll nicht ein zweites Mal als Neuschaden abgerechnet werden, und ein Antrag mit auffälliger Vorgeschichte soll genauer angesehen werden.
Eingemeldet wird nicht jeder Vorgang, sondern nur, was vorher festgelegte Kriterien erfüllt. In der Kraftfahrtversicherung sind das etwa Totalschäden und Fahrzeuge mit erheblichen Vorschäden, in der Sachversicherung ungewöhnlich häufige oder ungewöhnlich hohe Schäden, in der Lebens- und Unfallversicherung bestimmte Auffälligkeiten bei Antrag oder Leistung. Gespeichert wird dabei sparsam: In der Regel steht in der Datei nur, dass es einen Eintrag gibt und welcher Versicherer ihn veranlasst hat, nicht die Einzelheiten des Falls. Wer mehr wissen will, muss beim meldenden Unternehmen nachfragen. Die Einträge werden nach festen Fristen gelöscht.
Was das für den Vorgang auf dem Schreibtisch bedeutet
Eine Trefferanzeige beendet keinen Fall, sie eröffnet eine Prüfung. Im Schaden führt sie dazu, dass Unterlagen genauer angefordert, Gutachter eingeschaltet oder Vorschäden abgeklärt werden. Im Antrag kann sie Rückfragen zu Angaben auslösen, die der Kunde gemacht hat. Dazu kommt eine Pflicht, die oft vergessen wird: Wer eine Person einmeldet, muss sie darüber unterrichten. Betroffene können außerdem nach der Datenschutz-Grundverordnung Auskunft darüber verlangen, was zu ihnen gespeichert ist, und die Berichtigung oder Löschung unrichtiger Angaben fordern.
Weder Schufa noch schwarze Liste
Zwei Bilder halten sich hartnäckig. Das erste macht aus dem System eine Bonitätsauskunft. Es speichert aber keine Zahlungsfähigkeit, keine Kreditdaten und keinen Punktwert, sondern Hinweise auf konkrete Vorgänge. Das zweite macht daraus eine schwarze Liste, die jeden Antrag scheitern lässt. Auch das trifft nicht zu: Ein Eintrag ist kein Ablehnungsgrund, sondern ein Anlass zur genaueren Betrachtung, und er sagt für sich genommen nichts darüber aus, ob jemand sich falsch verhalten hat. Ein gemeldeter Vorschaden an einem Fahrzeug ist zunächst nur eine Tatsache. Was vor der Police sonst noch geprüft wird und welche Entscheidungen dabei fallen, zeigt die Darstellung zu Antrag und Risikoprüfung.
Dieser Begriff gehört zum Arbeitsalltag der Kaufleute für Versicherungen und Finanzen. Was der Beruf sonst verlangt, steht in der Ausbildung; was er zahlt, im Gehaltsvergleich.