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Kalkulation und Tarif

Risikozuschlag

Auch: Beitragszuschlag

Ein Aufschlag auf den Tarifbeitrag für ein Risiko, das nach der Prüfung vom kalkulierten Normalfall nach oben abweicht.

Stand:

Wenn die Risikoprüfung ergibt, dass ein Antragsteller häufiger oder teurer Leistungen beanspruchen wird als der Durchschnitt des Tarifs, gibt es zwei Wege, das auszugleichen. Entweder der Versicherer nimmt den kritischen Bereich aus der Deckung heraus, oder er lässt die Deckung unangetastet und verlangt mehr Geld. Der zweite Weg ist der Risikozuschlag. Berechnet wird er je nach Sparte als Prozentsatz auf den Beitrag oder als fester Betrag je Monat, in der Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung auch über einen rechnerischen Altersaufschlag, der den Antragsteller so behandelt, als wäre er einige Jahre älter.

Wo er in der Praxis begegnet

Vorkommen tut das vor allem dort, wo Personen versichert werden. In der privaten Krankenversicherung führen chronische Erkrankungen oder Vorbehandlungen zu Zuschlägen, in der Berufsunfähigkeitsversicherung Rückenleiden, psychische Vorgeschichte oder körperlich belastende Berufe, in der Lebensversicherung Gewicht, Nikotin und riskante Hobbys. In der Sachversicherung tragen Zuschläge ungewöhnliche Bauweisen, fehlenden Einbruchschutz oder eine belastete Schadenhistorie. Ob ein einmal erhobener Zuschlag später wieder entfallen kann, wenn sich der Anlass erledigt hat, richtet sich nach den Bedingungen und nicht nach dem Gesetz.

Der bessere der beiden schlechten Wege

Im Beratungsgespräch wird ein Zuschlag oft als Strafe empfunden und ein Leistungsausschluss als das kleinere Übel, weil er nichts kostet. Rechnerisch stimmt das, in der Sache selten. Der Ausschluss nimmt genau den Bereich aus dem Vertrag, in dem der Kunde ein erhöhtes Risiko trägt – also den Bereich, in dem er die Leistung am wahrscheinlichsten brauchen wird. Der Zuschlag lässt die Deckung vollständig.

Zu unterscheiden ist er außerdem vom Sicherheitszuschlag in der Beitragskalkulation. Der gilt für jeden Vertrag eines Tarifs und fängt die Schwankung des Gesamtbestands ab. Der Risikozuschlag betrifft nur diesen einen Vertrag und gleicht eine individuelle Abweichung aus. Beide stecken im Bruttobeitrag, meinen aber verschiedene Dinge. Wo im Verfahren dieser Zuschlag festgelegt wird und wer darüber entscheidet, zeigt der Artikel zu Antrag und Risikoprüfung.

Dieser Begriff gehört zum Arbeitsalltag der Kaufleute für Versicherungen und Finanzen. Was der Beruf sonst verlangt, steht in der Ausbildung; was er zahlt, im Gehaltsvergleich.

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