Ein Versicherer sammelt Risiken, aber er kann sie nicht alle selbst tragen. Ein einzelnes Industriegebäude kann mehr wert sein als der Jahresbeitrag eines ganzen Bestands, und ein Sturm über einer Region trifft Tausende Verträge am selben Tag. Rückversicherung ist die Antwort darauf: Der Erstversicherer gibt einen Teil seiner Verpflichtungen an ein anderes Unternehmen ab und überlässt ihm dafür einen Teil des Beitrags. Der abgebende Versicherer heißt Zedent, der Vorgang Zession; gibt der Rückversicherer seinerseits etwas weiter, spricht man von Retrozession.
Die Formen ordnen sich nach zwei Fragen. Die erste lautet, wie der Schutz zustande kommt. Bei der fakultativen Rückversicherung wird über jedes Risiko einzeln verhandelt, was sich bei großen oder ungewöhnlichen Einzelrisiken lohnt. Bei der obligatorischen Rückversicherung besteht ein Vertrag über einen ganzen Bestand: Der Erstversicherer muss alle darunterfallenden Risiken abgeben, der Rückversicherer muss sie nehmen. Die zweite Frage lautet, wie geteilt wird. Proportional heißt: Beitrag und Schaden werden nach demselben Verhältnis aufgeteilt, entweder mit einer festen Quote über den gesamten Bestand oder als Summenexzedent, bei dem der Erstversicherer bis zu einem Selbstbehalt trägt und der Überschuss abgegeben wird. Nichtproportional heißt: Der Rückversicherer zahlt erst, wenn ein Schaden eine vereinbarte Grenze übersteigt. Das ist der Schadenexzedent für den einzelnen Schaden und der Stop Loss für den Jahresschadenverlauf insgesamt.
Warum das im Erstversicherungsgeschäft sichtbar wird
Wer Anträge zeichnet, arbeitet mit Zeichnungsrichtlinien, in denen Höchstsummen und Vorlagegrenzen stehen. Diese Grenzen sind kein Eigensinn der Fachabteilung, sondern die Übersetzung des Rückversicherungsprogramms in den Arbeitsalltag. Übersteigt ein Antrag die Grenze, geht er an die Spezialabteilung, die fakultative Deckung einholt. Auch die Kalkulation greift ein: Rückversicherung entlastet die Eigenmittelanforderung nach Solvency II, und sinken die Kapazitäten am Rückversicherungsmarkt, verändern sich Preise und Annahmebereitschaft im Erstgeschäft.
Wen der Kunde nicht ansprechen kann
Manche Kunden glauben, im Streitfall eine zweite Instanz hinter ihrem Versicherer zu haben. Die gibt es nicht. Zwischen Rückversicherer und Versicherungsnehmer besteht kein Vertragsverhältnis; Ansprüche richten sich ausschließlich gegen den eigenen Versicherer. Ob dieser seinerseits Ersatz von einem Rückversicherer erhält, ändert an der Leistungspflicht nichts, weder nach oben noch nach unten. Auch das VVG gilt für diese Ebene nicht. Welche Verträge das Versicherungsvertragsgesetz stattdessen erfasst und wie es aufgebaut ist, beschreibt der Artikel dazu, warum das VVG die Grundlage dieses Berufs ist.
Dieser Begriff gehört zum Arbeitsalltag der Kaufleute für Versicherungen und Finanzen. Was der Beruf sonst verlangt, steht in der Ausbildung; was er zahlt, im Gehaltsvergleich.