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Sparten und Produkte

Elementarschadenversicherung

Auch: Elementarversicherung, Erweiterte Elementardeckung

Ein Zusatzbaustein zur Gebäude- oder Hausratversicherung, der Schäden durch Naturgefahren wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben oder Schneedruck abdeckt.

Stand:

Die Elementarschadenversicherung ist kein eigener Vertrag, sondern eine Erweiterung. Sie tritt neben eine bestehende Wohngebäudeversicherung oder Hausratversicherung und ergänzt sie um die Naturgefahren, die dort fehlen. Aufgezählt werden in den marktüblichen Bedingungen Überschwemmung und Witterungsniederschläge, Rückstau aus der Kanalisation, Erdbeben, Erdsenkung und Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen sowie Vulkanausbruch. Der Katalog ist abschließend; was nicht genannt ist, ist nicht gedeckt.

Der wirtschaftliche Kern liegt bei den ersten beiden Positionen. Überschwemmung meint die Überflutung des Grund und Bodens durch ausufernde Gewässer oder durch Regen, der nicht mehr abfließt. Rückstau meint das Wasser, das aus dem Kanalnetz in das Gebäude zurückgedrückt wird, und dieser Fall trifft auch Häuser, in deren Nähe kein Bach liegt. Die Versicherer verlangen dafür regelmäßig, dass eine funktionsfähige Rückstausicherung vorhanden ist; das ist eine Obliegenheit und keine Empfehlung.

Wie das Risiko eingeschätzt wird

Für die Annahme greift die Branche auf eine Zoneneinteilung zurück, im Markt als ZÜRS-Zonen bekannt, die jede Adresse nach ihrer Hochwassergefährdung einordnet. In den unkritischen Zonen ist die Erweiterung ein überschaubarer Aufschlag auf den Beitrag und wird ohne weitere Prüfung angenommen. In den stark gefährdeten Zonen wird es enger: Dort verlangen Versicherer hohe Selbstbehalte, Auflagen zum baulichen Schutz oder lehnen ab. Hinzu kommt fast immer eine Wartezeit von einigen Wochen nach Abschluss, die verhindern soll, dass ein Vertrag noch bei angekündigtem Hochwasser zustande kommt.

Was viele erst nach dem Wasser lesen

Der verbreitetste Irrtum dieser Sparte ist der Glaube, eine Wohngebäudeversicherung decke Naturgefahren ohnehin ab. Sie deckt Sturm und Hagel, und sie deckt Leitungswasser. Wasser, das von außen oder von unten kommt, ist beides nicht. Wer nach einem Starkregen im Keller steht und keinen Zusatzbaustein vereinbart hat, bekommt nichts, und daran ändert auch die Tatsache nichts, dass der Schaden unverschuldet ist. Der zweite Irrtum betrifft den Staat: Hilfen nach einer Katastrophe sind freiwillige Leistungen, auf die kein Anspruch besteht, und mehrere Bundesländer haben sie inzwischen davon abhängig gemacht, ob eine Versicherung überhaupt möglich gewesen wäre. Warum bei einem Wasserschaden im eigenen Haus fast immer zwei Verträge betroffen sind, beschreibt der Artikel zu Wohngebäude und Hausrat.

Dieser Begriff gehört zum Arbeitsalltag der Kaufleute für Versicherungen und Finanzen. Was der Beruf sonst verlangt, steht in der Ausbildung; was er zahlt, im Gehaltsvergleich.

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