Unter dem Begriff laufen zwei Deckungen zusammen, die verschiedene Beteiligte schützen und deshalb nicht gegeneinander austauschbar sind.
Die Güterversicherung ist eine Sachversicherung der Ware selbst, während Beförderung, Umschlag und der damit verbundenen Lagerung. Sie fragt nicht danach, ob jemand für den Verlust verantwortlich ist; in den gängigen Bedingungen deckt sie alle Gefahren, denen die Sendung unterwegs ausgesetzt ist, mit den dort aufgeführten Ausnahmen. Versichert ist das Interesse des Eigentümers, also je nach Lieferbedingung der Verkäufer oder der Käufer.
Die Verkehrshaftungsversicherung schützt dagegen den Frachtführer, den Spediteur oder den Lagerhalter gegen Ansprüche wegen Verlust und Beschädigung des ihm anvertrauten Gutes. Sie ist eine Haftpflichtdeckung und folgt deshalb der Haftung, wie das Frachtrecht sie zieht: im innerdeutschen Straßengütertransport nach dem Handelsgesetzbuch, im grenzüberschreitenden Straßenverkehr nach dem internationalen Übereinkommen CMR. Die ADSp, die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen, sind demgegenüber kein Gesetz, sondern Geschäftsbedingungen der Branche, die vereinbart werden müssen, um zu gelten.
Die Palette kommt beschädigt an
Der Empfänger meldet Bruch, der Verkäufer hat eine Güterversicherung. Der Versicherer reguliert gegenüber seinem Kunden und nimmt anschließend den Frachtführer in Anspruch, soweit dieser haftet: Der Ersatzanspruch geht nach § 86 VVG auf ihn über, und dieser Regress bestimmt den weiteren Verlauf. Für den Verlader ist der Fall damit erledigt, während sich die Beteiligten auf der Transportseite über Haftungsgrenzen und Reklamationsfristen auseinandersetzen. Genau diese Arbeitsteilung ist der Grund, warum Unternehmen mit regelmäßigem Versand eine eigene Güterpolice führen.
Warum die Haftung des Spediteurs nicht ausreicht
Im Einkauf hört man den Einwand, der Transporteur sei doch versichert. Das trifft zu, hilft aber nur begrenzt. Die frachtrechtliche Haftung ist der Höhe nach begrenzt, und sie knüpft am Gewicht der Sendung an, nicht an ihrem Wert. Eine leichte, teure Sendung ist damit weit unterhalb ihres Werts abgesichert. Hinzu kommen Fälle, in denen der Frachtführer überhaupt nicht haftet, etwa bei unabwendbaren Ereignissen. Was die Haftung nicht erfasst, bleibt beim Eigentümer der Ware, wenn er es nicht selbst versichert hat. Warum solche Verträge fast ausschließlich im Firmengeschäft vorkommen und wie sich dieser Arbeitsmarkt vom Privatkundengeschäft unterscheidet, zeigt der Vergleich zwischen Gewerbekunden und Privatkunden.
Dieser Begriff gehört zum Arbeitsalltag der Kaufleute für Versicherungen und Finanzen. Was der Beruf sonst verlangt, steht in der Ausbildung; was er zahlt, im Gehaltsvergleich.