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Aufsicht und Recht

Solvency II

Auch: Solvabilität II

Das europäische Aufsichtsregime, das die Eigenmittel eines Versicherers an den tatsächlich eingegangenen Risiken misst.

Stand:

Solvency II beruht auf der Richtlinie 2009/138/EG und ist seit dem 1. Januar 2016 anwendbar; in deutsches Recht umgesetzt ist es in den §§ 74 ff. VAG. Der Grundgedanke lässt sich in einem Satz sagen: Wie viel Eigenmittel ein Versicherer vorhalten muss, hängt davon ab, welche Risiken er tatsächlich trägt. Das vorherige System rechnete im Wesentlichen mit Beitragseinnahmen und Schadenaufwand; seither zählen Kapitalanlagerisiken, versicherungstechnische Risiken, operationelle Risiken und ihre Wechselwirkungen.

Der Aufbau folgt drei Säulen. Die erste enthält die quantitativen Anforderungen: eine Bilanz zu Marktwerten, die Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen und darauf aufbauend die Solvenzkapitalanforderung, kurz SCR, sowie die Mindestkapitalanforderung, kurz MCR. Das SCR ist so bemessen, dass ein Versicherer Verluste verkraften kann, wie sie statistisch nur einmal in zweihundert Jahren auftreten. Die zweite Säule betrifft die Geschäftsorganisation: Risikomanagement, die vier Schlüsselfunktionen und die unternehmenseigene Risikobeurteilung, in der ein Haus seinen Kapitalbedarf selbst durchrechnet, statt nur die Formel anzuwenden. Die dritte Säule regelt die Berichterstattung, darunter den jährlich veröffentlichten Bericht über Solvabilität und Finanzlage.

Wo es im Haus sichtbar wird

Für die Sachbearbeitung bleibt das Regime meist im Hintergrund, seine Folgen nicht. Wenn ein Tarif verschwindet, ein Garantiezins nicht mehr angeboten wird oder ein Produkt vor dem Vertriebsstart ein Freigabeverfahren durchlaufen muss, steht dahinter oft eine Kapitalrechnung. Im Kundengespräch taucht der Begriff über die Solvenzquote auf: Sie setzt die vorhandenen Eigenmittel ins Verhältnis zum SCR und steht in jedem veröffentlichten Bericht, weshalb Vergleichsportale sie gern nebeneinanderlegen.

Was die Quote nicht aussagt

Eine Quote von etwas über hundert Prozent wird oft als Warnsignal gelesen, eine von mehreren hundert Prozent als Gütesiegel. Beides greift zu kurz. Unterschreitet ein Versicherer das SCR, ist er nicht zahlungsunfähig, sondern muss der Aufsicht einen Plan zur Wiederherstellung vorlegen; erst das Unterschreiten des deutlich niedrigeren MCR führt zu einschneidenden Maßnahmen. Umgekehrt hängt die Höhe der Quote stark vom Geschäftsmodell und von zulässigen Übergangsmaßnahmen ab. Zwei Zahlen aus verschiedenen Häusern lassen sich deshalb nicht ohne Weiteres vergleichen. Wo diese Vorgaben auf dem Schreibtisch ankommen, nämlich in internen Regeln und Freigaben, beschreibt der Artikel dazu, was die Aufsicht im Arbeitsalltag bedeutet.

Dieser Begriff gehört zum Arbeitsalltag der Kaufleute für Versicherungen und Finanzen. Was der Beruf sonst verlangt, steht in der Ausbildung; was er zahlt, im Gehaltsvergleich.

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