Lexikon
Aufsicht und Recht
Die Behörden, Gesetze und Einrichtungen, die den Rahmen setzen: von der BaFin über VVG, VAG und Solvency II bis zum Versicherungsombudsmann.
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Begriffe in diesem Feld
- Aktuar (auch: Versicherungsmathematiker)
- Ein Versicherungsmathematiker, der Tarife kalkuliert, Rückstellungen bewertet und die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen beurteilt.
- BaFin (auch: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
- Die deutsche Allfinanzaufsicht über Banken, Versicherer und Wertpapierhandel, die auch über die Erlaubnis zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts entscheidet.
- EIOPA (auch: Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung)
- Die europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung mit Sitz in Frankfurt am Main.
- GDV (auch: Gesamtverband der Deutschen Versicherer)
- Der Branchenverband der deutschen Versicherer, der die Interessen der Mitgliedsunternehmen vertritt und unverbindliche Musterbedingungen veröffentlicht.
- IDD (auch: Versicherungsvertriebsrichtlinie, Insurance Distribution Directive)
- Die europäische Versicherungsvertriebsrichtlinie setzt einheitliche Regeln für Beratung, Weiterbildung und Information beim Verkauf von Versicherungen.
- Pflichtversicherung (auch: gesetzliche Versicherungspflicht)
- Eine Versicherung, zu deren Abschluss eine Rechtsvorschrift verpflichtet, meist zum Schutz möglicher Geschädigter.
- Rückversicherung (auch: Rückversicherer, Reassekuranz)
- Die Versicherung eines Versicherers, der einen Teil der von ihm übernommenen Risiken gegen Beteiligung an den Beiträgen weitergibt.
- Sicherungsfonds (auch: Protektor, Medicator)
- Eine gesetzlich vorgeschriebene Auffangeinrichtung, die die Verträge eines zahlungsunfähigen Lebens- oder Krankenversicherers weiterführt.
- Solvency II (auch: Solvabilität II)
- Das europäische Aufsichtsregime, das die Eigenmittel eines Versicherers an den tatsächlich eingegangenen Risiken misst.
- VAG (auch: Versicherungsaufsichtsgesetz)
- Das Versicherungsaufsichtsgesetz regelt, unter welchen Bedingungen ein Unternehmen Versicherungsgeschäft betreiben darf und wie es beaufsichtigt wird.
- Versicherungsombudsmann (auch: Ombudsmann für Versicherungen)
- Eine anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle, die Streit zwischen Versicherungsnehmern und Versicherern ohne Gericht und ohne Kosten für den Beschwerdeführer klärt.
- Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (auch: VVaG, Gegenseitigkeitsverein)
- Eine Rechtsform des Versicherungsunternehmens, bei der die Versicherungsnehmer zugleich Mitglieder des Vereins sind.
- Versicherungsvermittlungsverordnung (auch: VersVermV, Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung)
- Die Rechtsverordnung, die zu § 34d GewO die Einzelheiten von Sachkundenachweis, Weiterbildung, Berufshaftpflicht und Registereintrag regelt.
- VVG (auch: Versicherungsvertragsgesetz)
- Das Versicherungsvertragsgesetz regelt das Rechtsverhältnis zwischen Versicherer und Kunde vom Antrag über den Beitrag bis zur Leistung im Schadenfall.