Subsidiarität ist keine Erfindung des Gesetzgebers, sondern eine Konstruktion der Vertragsbedingungen. Der Versicherer verspricht Schutz, stellt sich mit diesem Versprechen aber hinter andere Verträge: Greift für denselben Schaden eine weitere Deckung, soll zuerst diese zahlen. Wer das Kleingedruckte liest, findet die Klausel unter Formulierungen wie „Versicherungsschutz besteht nur, soweit nicht aus einem anderen Versicherungsvertrag Entschädigung beansprucht werden kann".
Unterschieden werden zwei Härtegrade. Die einfache Subsidiarität tritt zurück, wenn ein anderer Versicherer tatsächlich leistet; verweigert dieser die Zahlung oder ist er insolvent, springt der subsidiäre Vertrag ein. Die qualifizierte Subsidiarität geht weiter: Sie schließt den Schutz schon dann aus, wenn anderweitig Ersatz beansprucht werden kann, unabhängig davon, ob am Ende Geld fließt. Für den Kunden ist das ein erheblicher Unterschied, denn im zweiten Fall trägt er das Risiko, seinen Anspruch beim anderen Versicherer durchsetzen zu müssen.
Wo die Klausel im Alltag auftaucht
Häufig steht sie in mitversicherten Nebendeckungen: in der Privathaftpflicht für Gefälligkeitsschäden, in Vereins- und Verbandspolicen, in Reiseschutzpaketen aus dem Kreditkartenvertrag, in Zusatzbausteinen für ehrenamtliche Tätigkeit. Wer in der Schadenbearbeitung einen solchen Fall auf dem Tisch hat, prüft deshalb zuerst, welche anderen Verträge den Sachverhalt berühren, und erst danach die eigene Deckung. Der Kunde erlebt dieses Vorgehen oft als Verzögerung, obwohl es die Bedingungslage abbildet.
Was passiert, wenn beide zurücktreten wollen
Der übliche Irrtum lautet, eine Subsidiaritätsklausel entscheide den Streit zwischen zwei Versicherern automatisch. Sie tut es nur, solange der andere Vertrag keine gleichartige Klausel enthält. Treffen zwei Verträge mit wechselseitiger Subsidiarität aufeinander, heben sich die Klauseln nach der Rechtsprechung im Ergebnis gegenseitig auf, weil sonst niemand zahlen würde. Es bleibt dann bei der gesetzlichen Regel des § 78 VVG: Beide Versicherer haften dem Kunden gegenüber als Gesamtschuldner, und untereinander teilen sie den Schaden auf. Für den Versicherungsnehmer ist das die entscheidende Nachricht, denn sie bedeutet, dass er nicht zwischen zwei Häusern zerrieben wird, sondern sich an eines halten kann. Die Abgrenzung zur Doppelversicherung gehört deshalb in jede saubere Prüfung. Wie sich Forderungsübergang und Rangfolge zwischen mehreren Versicherern insgesamt ordnen, behandelt der Artikel zu Regress und Subsidiarität.
Dieser Begriff gehört zum Arbeitsalltag der Kaufleute für Versicherungen und Finanzen. Was der Beruf sonst verlangt, steht in der Ausbildung; was er zahlt, im Gehaltsvergleich.