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Sparten und Produkte

Komposit

Auch: Kompositversicherung, Komposit-Geschäft

Sammelbezeichnung für alle Versicherungszweige außerhalb von Leben und Kranken, also für die Schaden- und Unfallversicherung.

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Das Wort kommt vom Zusammensetzen. Gemeint ist ein Versicherer, der mehrere Zweige der Schaden- und Unfallversicherung in einem Haus vereint: Haftpflicht, Sach, Unfall, Kraftfahrt, Rechtsschutz, Transport, Kredit. Wer es sich merken will, merkt es sich negativ. Komposit ist alles, was weder Lebens- noch Krankenversicherung ist.

Hinter dieser Aufteilung steht kein Sprachspiel, sondern Aufsichtsrecht. Die Spartentrennung nach § 15 VAG verlangt, dass Lebensversicherung, Krankenversicherung und Schadenversicherung nicht gemeinsam in derselben Gesellschaft betrieben werden. Der Gedanke dahinter ist die Haftungsmasse: Die über Jahrzehnte angesparten Mittel eines Lebensversicherungsbestandes sollen nicht für einen Sturm oder eine Serie von Großbränden haften. Deshalb bekommt jede Sparte ihre eigene juristische Person mit eigener Erlaubnis, eigener Kapitalausstattung und eigenem Abschluss.

Warum auf dem Briefkopf drei Namen stehen

Im Alltag begegnet einem die Trennung als Papierkram. Ein Kunde mit Hausrat, Privathaftpflicht, einer Rentenversicherung und einer privaten Krankenvollversicherung beim selben Anbieter hat Verträge mit drei verschiedenen Gesellschaften geschlossen, auch wenn über allen dasselbe Logo steht. Beiträge werden getrennt abgerechnet, Mahnläufe laufen getrennt, und eine Kündigung in der einen Gesellschaft sagt der anderen nichts. Im Vertrieb heißt der Komposit-Bestand deshalb oft schlicht der Bestand, der jährlich zur Hauptfälligkeit wiederkehrt, während das Leben-Geschäft in eigenen Systemen liegt.

Was die Einteilung nicht bedeutet

Gelegentlich wird Komposit wie eine eigene Sparte behandelt, etwa wenn von einer Komposit-Police die Rede ist. Eine solche Police gibt es nicht. Komposit ist ein Sammelname für eine Gruppe von Sparten, die einzeln gezeichnet und einzeln kalkuliert werden; gebündelt wird allenfalls die Rechnung.

Der zweite Punkt betrifft die Systematik. Zum Komposit zählt auch die private Unfallversicherung, und die ist gerade keine Schadenversicherung, sondern eine Summenversicherung: Sie zahlt eine vereinbarte Summe und nicht den nachgewiesenen Schaden. Wer aus der Zugehörigkeit zum Komposit auf die Rechenweise schließt, liegt bei dieser einen Sparte daneben. Die Zuordnung folgt der Erlaubnis des Unternehmens, nicht der Leistungslogik des Vertrags. Weil diese Trennung Arbeitsmarkt und Laufbahn prägt, lohnt der Blick darauf, wie sich Komposit, Leben und Kranken als drei Welten voneinander trennen, und darauf, welche Stellen dieser Beruf gerade ausschreibt.

Dieser Begriff gehört zum Arbeitsalltag der Kaufleute für Versicherungen und Finanzen. Was der Beruf sonst verlangt, steht in der Ausbildung; was er zahlt, im Gehaltsvergleich.

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